Beschlussvorschlag:
Der 2. Nachtrag der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Wirtschaftsbetriebe der Inselgemeinde Juist“ wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.
Sachverhalt/Stellungnahme der Verwaltung:
Gemäß § 15 Abs. 3 c der Geschäftsordnung des Rates der Inselgemeinde Juist ist der Wirtschaftsförderungs- und Haushaltsausschuss zugleich der Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Wirtschaftsbetriebe der Inselgemeinde Juist.
Dementsprechend
muss die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Wirtschaftsbetriebe der
Inselgemeinde Juist“ im § 4 Abs. 2 angepasst werden.
Der 2. Nachtrag
soll rückwirkend ab dem 01.01.2020 in Kraft treten.
Finanzielle Auswirkungen:
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Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaf-fungskosten/Herstellungskosten):
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Jährliche
Folgekosten:
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Finanzierung: |
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Eigenanteil der
Gemeinde (inkl. Kredite):
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Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse, Spenden, Beiträge):
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Veranschlagung: |
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Gemeinde:
(lfd. Kosten) (Investitionen) |
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