hier: Beteiligung der Öffentlichkeit
Beschlussvorschlag:
Der vorliegende Entwurf der Bebauungsplanänderung und die Begründung sind dem weiteren Verfahren zu Grunde zu legen. Folgender Verfahrensschritt wird beschlossen:
- die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
- die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.
Sachverhalt/Stellungnahme der Verwaltung:
Am 14.11.2019 beschloss der Rat der Inselgemeinde Juist die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Gartenstraße“ (BV 2019/137, ausführlicher Sachverhalt). Die Beauftragung des Planungsbüros Thalen Consult GmbH aus Neuenburg erfolgte mit Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 22.01.2020 (BV 2020/005, ausführlicher Sachverhalt) am 23.01.2020.
In räumlicher Ergänzung an das im Bebauungsplan Nr. 7 festgesetzte Sondergebiet wird auch für den Änderungsbereich das Sondergebiet für Kur-, Heil- und Erholungszwecke festgesetzt, wobei die gültigen Festsetzungen unverändert übernommen werden und eine dem Planungsziel dienende Einschränkung erfahren. Es werden Festsetzungen getroffen um den gemeindlichen Planungswillen umzusetzen. Es sollen ausschließlich Wohngebäude entstehen, welche förderfähig sind und wie im Ursprungsplan Personen zugeordnet werden, die ihren Lebensmittelpunkt auf der Insel Juist haben.
Finanzielle Auswirkungen:
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Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaf-fungskosten/Herstellungskosten):
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Jährliche
Folgekosten:
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Finanzierung: |
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Eigenanteil der
Gemeinde (inkl. Kredite):
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Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse, Spenden, Beiträge):
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Veranschlagung: |
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Gemeinde:
(lfd. Kosten) (Investitionen) |
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