Betreff
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13, Nutzungsänderung für den Bereich des ehemaligen Fuhrbetriebs, Störtebekerstraße 19
Vorlage
2020/133/1
Aktenzeichen
SG60 / 61.26.10.05
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Geänderter Beschluss:

Zwecks Anpassung der Nutzung der Fläche des ehemaligen Fuhrbetriebes an der Störtebekerstraße 19 werden folgende Verfahrensschritte beschlossen:

  • Der Bebauungsplan Nr. 13 wird geändert (5. Änderung)
  • Der Änderungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt zu machen.
  • Es sind 20 % Dauerwohnraum zu gewähren.
  • GRZ: 0,3
  • GFZ:0,4
  • Der Bauteppich ist auf das Niveau der Nachbarn anzupassen.
  • Die Höhenbegrenzung ist auf das bestehende Niveau der Nachbarschaft anzupassen.

 

Die Kosten für dieses Verfahren trägt die Antragstellerin dieses Verfahrens.

 

Sachverhalt/Stellungnahme der Verwaltung:

Der derzeit rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 13 weist im Ursprungsplan (Rechtskraft, 09.07.1993) die Festsetzung Fuhrbetrieb aus (siehe Anhang). In der Begründung zum Bebauungsplan wir ausgeführt, dass, Zitat:“ (…) Zu einer gesunden Infrastruktur gehört vor allen Dingen die Vorhaltung von Geschäften wie etwa Gemischtwarenläden oder Dienstleistungsbetriebe wie etwa Fuhrbetriebe.“

Begründet wird dies mit Zitat:“ (…) Auch ist die Beibehaltung von Fuhrbetrieben dringend notwendig, um einen reibungslosen Ablauf des Warenverkehrs bis hin zur Müllabfuhr auf der Insel Juist zu gewährleisten. Durch diese Festsetzung ist sichergestellt, dass diese Grundstücke ausschließlich für diese Zwecke genutzt werden dürfen und so eine Versorgung der Inselbevölkerung und der Gäste sichergestellt ist.“ (siehe auch Anlage zur Vorlage).

 

In der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 (Rechtskraft: 02.12.2005) wird der Fuhrbetrieb erneut festgesetzt sowie im Zuge der Gleichbehandlung und als Ausgleich für diese einschränkende Nutzung die Kennziffern der GRZ von 0,2 auf 0,4 sowie die GFZ von 0,3 auf 0,5 erhöht. Auch wurde zum Erhalt des Betriebes bzw. um die Umstellung von Ständer- auf Boxenhaltung zu ermöglichen eine Erweiterung der bebaubaren Grundstückfläche beschlossen.

 

Da die Müllbeseitigung seit dem 01.04.2011 vom Landkreis übernommen (re-kommunalisiert) wurde, ist die Versorgung der Inselbevölkerung und der Gäste sichergestellt.

Im Jahre 2017 wurde der Fuhrbetrieb aufgegeben. Trotz der Aufgabe des Fuhrbetriebs Munier hat sich für die Inselgemeinde auch aufgrund der Gründung neuer Fuhrbetriebe, keine negativen Auswirkungen für die Versorgung der Inselgemeinde ergeben.

Die Lage mitten im Wohngebiet ist auch für die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 15 mit der neuen Ordnungsnummer 5, problematisch.

 

In der Ratssitzung am 19.03.2020 wurde eine entsprechende Beschlussfassung (2019/156) u.a. aus Kostengründen abgelehnt. Die Antragstellerin hat sich mit Schreiben vom 09.06.2020 zur Übernahme der Planungskosten bereit erklärt.

Daher schlägt die Verwaltung vor, dem Antrag auf Nutzungsänderung stattzugeben und das Grundstück in Nutzung und Kennziffern den angrenzenden Grundstücken und deren Bebauung anzupassen. Die Rücknahme der Erweiterung der bebaubaren Grundstücksfläche (Baufenster) kann nicht erfolgen, da die vorhandene Bebauung dadurch nicht gesichert wäre.  

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

x

Nein

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaf-fungskosten/Herstellungskosten):

 

Euro

Jährliche Folgekosten:

 

Ja

 

Nein

 

Euro

 

Finanzierung:

Eigenanteil der Gemeinde (inkl. Kredite):

 

 

Euro

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse, Spenden, Beiträge):

 

Euro

Veranschlagung:

Gemeinde:

 

ErgebnisHH

 

FinanzHH

     (lfd. Kosten)          (Investitionen)

 

BAD

 

Wirtschaftsbetriebe

 

 

Erfolgsplan

 

Vermögensplan