Geänderter
Beschluss:
Zwecks Anpassung der Nutzung der Fläche des ehemaligen Fuhrbetriebes an der Störtebekerstraße 19 werden folgende Verfahrensschritte beschlossen:
- Der Bebauungsplan Nr. 13 wird geändert (5. Änderung)
- Der Änderungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt zu machen.
- Es
sind 20 % Dauerwohnraum zu gewähren.
- GRZ:
0,3
- GFZ:0,4
- Der
Bauteppich ist auf das Niveau der Nachbarn anzupassen.
- Die
Höhenbegrenzung ist auf das bestehende Niveau der Nachbarschaft
anzupassen.
Die Kosten für dieses Verfahren trägt die Antragstellerin dieses Verfahrens.
Sachverhalt/Stellungnahme der Verwaltung:
Der derzeit rechtskräftige Bebauungsplan Nr.
13 weist im Ursprungsplan (Rechtskraft, 09.07.1993) die Festsetzung Fuhrbetrieb
aus (siehe Anhang). In der Begründung zum Bebauungsplan wir ausgeführt, dass,
Zitat:“ (…) Zu einer gesunden Infrastruktur gehört vor allen Dingen die Vorhaltung
von Geschäften wie etwa Gemischtwarenläden oder Dienstleistungsbetriebe wie
etwa Fuhrbetriebe.“
Begründet wird dies mit Zitat:“ (…) Auch ist
die Beibehaltung von Fuhrbetrieben dringend notwendig, um einen reibungslosen
Ablauf des Warenverkehrs bis hin zur Müllabfuhr auf der Insel Juist zu
gewährleisten. Durch diese Festsetzung ist sichergestellt, dass diese
Grundstücke ausschließlich für diese Zwecke genutzt werden dürfen und so eine
Versorgung der Inselbevölkerung und der Gäste sichergestellt ist.“ (siehe auch
Anlage zur Vorlage).
In der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13
(Rechtskraft: 02.12.2005) wird der Fuhrbetrieb erneut festgesetzt sowie im Zuge
der Gleichbehandlung und als Ausgleich für diese einschränkende Nutzung die
Kennziffern der GRZ von 0,2 auf 0,4 sowie die GFZ von 0,3 auf 0,5 erhöht. Auch
wurde zum Erhalt des Betriebes bzw. um die Umstellung von Ständer- auf
Boxenhaltung zu ermöglichen eine Erweiterung der bebaubaren Grundstückfläche
beschlossen.
Da die Müllbeseitigung seit dem 01.04.2011 vom
Landkreis übernommen (re-kommunalisiert) wurde, ist die Versorgung der
Inselbevölkerung und der Gäste sichergestellt.
Im Jahre 2017 wurde der Fuhrbetrieb
aufgegeben. Trotz der Aufgabe des Fuhrbetriebs Munier hat sich für die
Inselgemeinde auch aufgrund der Gründung neuer Fuhrbetriebe, keine negativen
Auswirkungen für die Versorgung der Inselgemeinde ergeben.
Die Lage mitten im Wohngebiet ist auch für die
Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 15 mit der neuen Ordnungsnummer 5,
problematisch.
In der Ratssitzung am 19.03.2020 wurde eine
entsprechende Beschlussfassung (2019/156) u.a. aus Kostengründen abgelehnt. Die
Antragstellerin hat sich mit Schreiben vom 09.06.2020 zur Übernahme der
Planungskosten bereit erklärt.
Daher schlägt die Verwaltung vor, dem Antrag auf Nutzungsänderung stattzugeben und das Grundstück in Nutzung und Kennziffern den angrenzenden Grundstücken und deren Bebauung anzupassen. Die Rücknahme der Erweiterung der bebaubaren Grundstücksfläche (Baufenster) kann nicht erfolgen, da die vorhandene Bebauung dadurch nicht gesichert wäre.
Finanzielle Auswirkungen:
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Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaf-fungskosten/Herstellungskosten):
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Jährliche
Folgekosten:
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Finanzierung: |
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Eigenanteil der
Gemeinde (inkl. Kredite):
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Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse, Spenden, Beiträge):
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Veranschlagung: |
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Gemeinde:
(lfd. Kosten) (Investitionen) |
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