Beschlussvorschlag:
Zwecks Realisierung eines Neubaus am Standort des ehemaligen Restaurationsbetriebes „Sturmklause“ werden folgende Verfahrensschritte beschlossen:
- Der Bebauungsplan Nr. 9 wird im Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch geändert (10. Änderung).
- Der Änderungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch bekannt zu machen.
- Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch wird durchgeführt.
Sachverhalt/Stellungnahme der Verwaltung:
Im derzeit rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 9 (Rechtskraft ab 09.10.1992), ist die „Sturmklause“ als Bestand eingezeichnet (bzw. Bestandteil der Flurkarte) und wurde erst mit der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 (Rechtskraft: 19.07.2006) bauleitplanerisch abgesichert. In der Neuaufstellung der Bebauungspläne wird die „Sturmklause“ im Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit der neuen Ordnungsnummer BP 4 festgesetzt.
Aufgrund der zeitlichen Verzögerung in der Umsetzung des BP 4, wird hier nun die 10. Änderung des BP 9 vorgeschlagen.
Die im Entwurf der 10. Änderung des BP 9, enthaltenen Festsetzungen entsprechen in allen Punkten den vom Rat bereits mit BV 2019/157/1 sowie mit BV 2018/010 beschlossenen Festsetzungen.
Der Gemeinde entstehen keine Kosten, da der Vorhabenträger schriftlich die Übernahme der Planungskosten bestätigt hat.
Die Verwaltung schlägt vor, die 10. Änderung des BP 9 sowie die Offenlage gem. § 3 (2) in Verbindung mit § 4 (2) Baugesetzbuch im Verfahren gem. § 13a BauGB zu beschließen, um die Genehmigungsfähigkeit des eingereichten Bauvorhabens planungsrechtlich zu ermöglichen.
Finanzielle Auswirkungen:
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Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaf-fungskosten/Herstellungskosten):
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Jährliche
Folgekosten:
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Finanzierung: |
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Eigenanteil der
Gemeinde (inkl. Kredite):
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Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse, Spenden, Beiträge):
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Veranschlagung: |
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Gemeinde:
(lfd. Kosten) (Investitionen) |
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