Beschlussvorschlag:
Der überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 150.000,00 € für die Neugestaltung des Sportplatzes an der Inselschule wird zugestimmt.
Sachverhalt/Stellungnahme der Verwaltung:
Die Neugestaltung des Sportplatzes an der Inselschule soll
bis April 2020 abgeschlossen sein. Insgesamt werden für diese
Investitionsmaßnahme finanzielle Mittel in Höhe von 350.000,00 € benötigt. Im
Finanzhaushalt 2019 sind für diese Kostenstelle 100.000,00 € eingeplant.
Zusätzlich wurden aus dem Jahr 2018 nicht verwendete Mittel für diese Maßnahme
in Höhe von 100.000,00 € ins Jahr 2019 übertragen. Das entspricht einem
Gesamtansatz im Finanzhaushalt von
200.000,00 € für diese Investitionsmaßnahme.
Die Kostenschätzung für die Planung und Durchführung der Neugestaltung des Sportplatzes war jedoch von vornherein zu niedrig angesetzt. Es sind weitere finanzielle Mittel in Höhe von 150.000,00 € erforderlich. Diese Mittel sind im Finanzhaushalt 2019 nicht eingeplant. Die Bereitstellung der Mittel ist sachlich und zeitlich unabweisbar, um den Zeitplan für die Fertigstellung einhalten zu können.
Somit handelt es sich um eine überplanmäßige Auszahlung gemäß § 117 NKomVG. In Fällen von erheblicher Bedeutung entscheidet nach § 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG der Gemeinderat.
Zur Deckung werden die im Finanzhaushalt des Gemeindehaushalts
für das Jahr 2019 geplanten investiven Mittel für den Erwerb einer Immobilie
herangezogen. Hier gibt es mit Stand von heute noch 1.000.000,00 € nicht
verwendete Mittel.
Noch nicht entscheiden ist über den Erwerb der Immobilie Wilhelmstraße 28 (westliche Haushälfte Altes Zollhaus). Mit den verbliebenen 850.000,00 € ist der Kauf voraussichtlich realisierbar. Um das Haus in einen vermietbaren Zustand zu versetzen sind nachträgliche Anschaffungs- und Herstellungskosten von rund 234.000,00 € erforderlich. Diese Mittel wären im Finanzhaushalt für das Jahr 2020 einzuplanen.
Finanzielle Auswirkungen:
|
|||||||||||||||||||||||
Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaf-fungskosten/Herstellungskosten):
|
Jährliche
Folgekosten:
|
||||||||||||||||||||||
Finanzierung: |
|||||||||||||||||||||||
Eigenanteil der
Gemeinde (inkl. Kredite):
|
Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse, Spenden, Beiträge):
|
||||||||||||||||||||||
Veranschlagung: |
|||||||||||||||||||||||
Gemeinde:
(lfd. Kosten) (Investitionen) |
|
||||||||||||||||||||||