Beschlussvorschlag:
Die Inselgemeinde Juist benennt Herrn Dr. Goerges als 1. Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Kommunale Netzbeteiligung Nordwest GmbH & Co. KG (KNN). Die Inselgemeinde Juist benennt den in der laufenden Sitzung vom Gemeinderat Gewählten als 2. Vertreter in der Gesellschafterversammlung der KNN.
Sachverhalt/Stellungnahme der Verwaltung:
Die Inselgemeinde Juist ist seit dem 02.11.2018 mittelbar über den Erwerb von Anteilen der Kommunale Netzbeteiligung Nordwest GmbH & Co. KG (KNN) an der EWE Netz GmbH beteiligt. Für die Gesellschafterversammlung der KNN muss die Inselgemeinde Juist gemäß NKomVG § 138 Abs. (1) zwei Vertreter benennen, die vorab von der Vertretung der Gemeinde gewählt werden. Sind mehrere Vertreter zu benennen, so ist der Hauptverwaltungsbeamte zu berücksichtigen (NKomVG § 138 Abs. (2). Dementsprechend schlägt die Verwaltung vor, Herrn Dr. Goerges als 1. Vertreter in der Gesellschafterversammlung zu benennen. Der 2. Vertreter wird vor der Abstimmung über den Beschlussvorschlag von den Mitgliedern des Gemeinderats gewählt.
Finanzielle Auswirkungen:
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Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaf-fungskosten/Herstellungskosten):
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Jährliche
Folgekosten:
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Finanzierung: |
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Eigenanteil der
Gemeinde (inkl. Kredite):
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Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse, Spenden, Beiträge):
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Veranschlagung: |
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Gemeinde:
(lfd. Kosten) (Investitionen) |
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