Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die Vergabe über die Errichtung der Minigolfanlage an die Firma Friedemann Richter, Garten und Landschaftsbau GmbH & Co. KG, Wiefelstede – Metjendorf zum Preis von 141.858,71 €.
Sachverhalt:
Im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung wurde die Errichtung der Minigolfanlage ausgeschrieben. Nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt und der Zustimmung auf Verlängerung des ArL(Fördermittelzuschuss Leaderprogramm) kann die Anlage beauftragt werden. Die Minigolfanlage steigert die Attraktivität des Freizeitangebotes auf der Insel Juist. Sie ist zugänglich für die Touristen als auch für die Inselbewohner.
Stellungnahme der Verwaltung
Bedingt durch
die verspätete Bewilligung der Fördermittel und eine Änderung in der neuen VOB
2019, kann die Anlage erst nach Ostern ausgeschrieben werden. Das hat zur
Folge, das einige lärmintensive Arbeiten(Verdichten der Oberfläche mit einer
Rüttelplatte, Randsteine schneiden, sowie Baumaschinenlärm(Radladereinsatz)
nicht ganz vermieden werden können. Um die Anlage vor Beginn der Ferien
NRW in Betrieb zu nehmen, bedarf es eine
Ausnahmegenehmigung gemäß § 9 Abs. 1 in Verbindung mit § 5 der Juister
Lärmschutzverordnung(JVO). Mit dem VA wurde ein detaillierter Zeitplan über den
Bauablauf der Maßnahmen, sowie über die Zeiten der Lärmbelästigung abgestimmt.
Die Ausschreibung erfolgt am 25.4 und endet mit der Submission am 7.5. Nach
Prüfung der eingereichten Unterlagen durch das RPA kann erst gegen Ende
Mai/Anfang Juni die ausführende Firma beauftragt werden.
Für den Neubau
einer Minigolfanlage auf der Insel Juist wurde das Büro Urbano Stadtplaner und
Architektur mit der Baubegleitung durch die Gemeinde Juist beauftragt.
Im Rahmen der
öffentlichen Ausschreibung wurde die Baumaßnahme ausgeschrieben. Da aber kein
Angebot, den Ausschreibungsbedingungen entsprach, hat sich die Gemeinde dazu
entschlossen die Ausschreibung aufzuheben.
Da Die Gemeinde das
Angebot weiterhin umsetzen will, soll eine Beschränkte Ausschreibung erfolgen.
VOB/A §3a, Abs.2, Nr.2
Am 16.09.2019 wurde
eine Bekanntmachung der Beschränkten Ausschreibung auf der Internetseite der
Gemeinde Juist veröffentlicht.
Im Absprache mit
der Gemeinde Juist wurden folgende Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert:
Friedemann Richter,
Garten und Landschaftsbau GmbH & Co. KG, Wiefelstede – Metjendorf
G. Herfeld GmbH,
Rechtsupweg
Gerold Kröger GmbH,
Großheide
J.u.H. von der
Linde GmbH & Co.KG, Emden
Ludwig Bold GmbH
& Co. KG, Norden
Tell Bau GmbH
Hauptniederlassung Norden, in Norden
Die Submission
wurde am 08.10.2019 um 14 Uhr durch die Gemeinde Juist ausgeführt.
Sie wurde
durchgeführt von den Gemeindearbeitern Herrn Schulte, Herrn Klaassen und
Frau Igbinovia.
Von den o. a.
Unternehmen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert worden sind, haben drei
Unternehmen die Ausschreibung zurückgegeben. Die Firma Ludwig Bold, Gerold
Kröger und Friedemann Richter haben sich somit am Auswahlverfahren beteidigt.
Die einzelnen
Angebotssummen in Brutto waren wie folgt.
1. Ludwig Bold – Bauunternehmen 172.427,86 €
2. Gerold Kröger GmbH 143.266,12 €
3. Friedemann
Richter 141.858,71 €
Ausschlaggebend für
die Vergabe des Auftrages ist der Preis.
Nicht
berücksichtigt wurde die Firma Bold, da der Preis zu hoch war.
Nicht berücksichtig
wurde die Firma Gerold Kröger GmbH. Es wurden veraltete Unterlagen wie z.B.
Unbedenklichkeitsbescheinigung abgegeben. Somit hat Firma Kröger die
Bedingungen nach § 16a VOB/A nicht erfüllt.
Die Firma
Friedemann Richter hat alle Vorgaben erfüllt.
Vom Rechnungsprüfungsamt Herrn Arno Broers
wird empfohlen, den Auftrag an die Firma Friedemann Richter Landschaftsbau zu
vergeben, da es sich um das Angebot mit dem niedrigsten Preis handelt.
Finanzielle Auswirkungen:
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Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaf-fungskosten/Herstellungskosten):
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Jährliche
Folgekosten:
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Finanzierung: |
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Eigenanteil der
Gemeinde (inkl. Kredite):
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Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse, Spenden, Beiträge):
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Veranschlagung: |
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Gemeinde:
(lfd. Kosten) (Investitionen) |
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