Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Juist erhöht ihren Anteil am Eigenbetrieb Wirtschaftsbetriebe der Inselgemeinde Juist um 450.000 € als Einzahlung in die Kapitalrücklage.
Sachverhalt/Stellungnahme der Verwaltung:
Während der Eigenbetrieb Wirtschaftsbetriebe der
Inselgemeinde Juist immer noch auf Liquiditätskredite angewiesen ist, deren
maximale Höhe von der Kommunalaufsicht nach § 122 NKomVG Abs. 2 genehmigt
werden muss, erfreut sich die Kernverwaltung der Inselgemeinde Juist eines
hohen Liquiditätsüberschusses.
Mit dem Bilanzstichtag 31.12.2018 weisen die
Wirtschaftsbetriebe ein Stammkapital von 550.000 € aus. Dieses Kapital wurde zu
100% von der Gemeinde eingebracht. In der Bilanz der Gemeinde ist dieser Anteil
gemäß § 55 KomHKVO unter der Position „Sondervermögen mit Sonderrechnung“ aufgeführt.
Die Gemeinde erhöht ihren Anteil um 450.000 €. Das
Eigenkapital beträgt danach insgesamt rund 1.365.000 €, das entspricht 44 %.
Dies ist ein ausreichender Wert, der gegebenenfalls die Möglichkeit von
zukünftigen Verlustverrechnungen gibt.
Der Zugang ist bei den Wirtschaftsbetrieben als Kapitalrücklage nach §
266 Abs. 3 HGB zu bilanzieren. Die Einzahlung als Kapitalrücklage bietet
bessere bilanzielle Gestaltungsmöglichkeiten als sie bei einer Erhöhung des
Stammkapitals gegeben wären. Zudem wird dadurch auch eine Satzungsänderung bei
den Wirtschaftsbetrieben vermieden.
Die Verwendung der so geschaffenen zusätzlichen
Liquidität ist im Vermögensplan des Eigenbetriebes Wirtschaftsbetriebe für 2019
bereits berücksichtigt worden.
Finanzielle Auswirkungen:
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Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaf-fungskosten/Herstellungskosten):
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Jährliche Folgekosten:
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Finanzierung: |
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Eigenanteil der Gemeinde (inkl. Kredite):
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Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse, Spenden,
Beiträge):
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Veranschlagung: |
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Gemeinde:
(lfd.
Kosten) (Investitionen) |
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