Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Juist erhöht ihren Anteil am Eigenbetrieb Kurverwaltung der Inselgemeinde Juist um 950.000 € als Einzahlung in die Kapitalrücklage.
Sachverhalt/Stellungnahme der Verwaltung:
Während der Eigenbetrieb Kurverwaltung der Inselgemeinde Juist immer noch auf Liquiditätskredite angewiesen ist, deren maximale Höhe von der Kommunalaufsicht nach § 122 NKomVG Abs. 2 genehmigt werden muss, erfreut sich die Kernverwaltung der Inselgemeinde Juist eines hohen Liquiditätsüberschusses.
Mit dem Bilanzstichtag 31.12.2018 weist die
Kurverwaltung ein Stammkapital von 1.050.000 € aus. Dieses Kapital wurde zu
100% von der Gemeinde eingebracht. In der Bilanz der Gemeinde ist dieser Anteil
gemäß § 55 KomHKVO unter der Position „Sondervermögen mit Sonderrechnung“ aufgeführt.
Die Gemeinde erhöht ihren Anteil um 950.000 €. Das
Eigenkapital beträgt danach 2.560.466 €. Der Anteil des Eigenkapitals an der
Bilanzsumme erhöht sich damit von 16,5 % auf 33,2 % (Basis 2017). Dies
entspricht dem gewünschten Wert des Eigenkapitalanteils an der Bilanzsumme. Der
Zugang ist bei der Kurverwaltung als Kapitalrücklage nach § 266 Abs. 3 HGB zu
bilanzieren. Die Einzahlung als Kapitalrücklage bietet bessere bilanzielle
Gestaltungsmöglichkeiten als sie bei einer Erhöhung des Stammkapitals gegeben
wären. Zudem wird dadurch auch eine Satzungsänderung bei der Kurverwaltung
vermieden.
Die Verwendung der so geschaffenen zusätzlichen
Liquidität ist im Vermögensplan des Eigenbetriebes Kurverwaltung für 2019
bereits berücksichtigt worden.
Finanzielle Auswirkungen:
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Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaf-fungskosten/Herstellungskosten):
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Jährliche Folgekosten:
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Finanzierung: |
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Eigenanteil der Gemeinde (inkl. Kredite):
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Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse, Spenden,
Beiträge):
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Veranschlagung: |
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Gemeinde:
(lfd.
Kosten) (Investitionen) |
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