Hier: Alleinige Zuständigkeit des Gemeinderates bei Angelegenheiten und Entscheidungen zum Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer
Beschlussvorschlag:
Das Zuständigkeitsverzeichnis wird wie folgt geändert:
8. |
Entscheidungen
die den Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer betreffen (ausgenommen
Angelegenheiten der laufenden Verwaltung) |
Gemeinderat |
Sachverhalt/Stellungnahme der Verwaltung:
Die CDU-Fraktion hat per Mail vom 27.01.2019 den Antrag gestellt, das Zuständigkeitsverzeichnis wie folgt zu ändern:
„Für Entscheidungen, die den Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer betreffen, liegt die alleinige Zuständigkeit beim Gemeinderat.“
Die Zuständigkeit des Gemeinderates ist in § 58 NKomVG geregelt. Der Gemeinderat kann sich für Aufgaben, für die der Verwaltungsausschuss oder Bürgermeister zuständig ist, im Einzelfall die Beschlussfassung vorbehalten.
Von dieser Regelung wird in den §§ 3 und 4 Gebrauch gemacht.
Der Gemeinderat hat von dieser Regelung in den §§ 3 und 4 der Hauptsatzung Gebrauch gemacht.
Der Antrag der CDU-Fraktion schließt auch die Geschäfte der laufenden Verwaltung ein. Eine solche Entscheidung würde die Verwaltung unnötig binden und den Verwaltungsaufwand erheblich erhöhen. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, bei Beschluss über die Änderung des Zuständigkeitsverzeichnisses den Zusatz „ausgenommen Angelegenheiten der laufenden Verwaltung“ mit aufzunehmen.
Gem. § 58 Abs. 1 Nr. 1 beschließt der Gemeinderat über grundlegende Ziele der Entwicklung der Kommune und gem. § 58 Abs. 1 Nr. 2 beschließt der Gemeinderat Richtlinien, nach denen die Verwaltung geführt werden soll. D.h. der Gemeinderat könnte ohne Änderung des Zuständigkeitsverzeichnisses Verhandlungsziele und –strategien verbindlich festlegen.
Eine Änderung des Zuständigkeitsverzeichnisses ist insofern entbehrlich.
Finanzielle Auswirkungen:
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Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaf-fungskosten/Herstellungskosten):
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Jährliche
Folgekosten:
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Finanzierung: |
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Eigenanteil der
Gemeinde (inkl. Kredite):
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Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse, Spenden, Beiträge):
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Veranschlagung: |
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Gemeinde:
(lfd. Kosten) (Investitionen) |
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