Betreff
Antrag von Engel, deVries und Jacobs zur Änderung des Zuständigkeitsverzeichnis
Hier: Alleinige Zuständigkeit des Gemeinderates bei Angelegenheiten und Entscheidungen zum Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer
Vorlage
2019/017
Aktenzeichen
10.03.05
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Das Zuständigkeitsverzeichnis wird wie folgt geändert:

 

8.

 

Entscheidungen die den Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer betreffen (ausgenommen Angelegenheiten der laufenden Verwaltung)

 

Gemeinderat

 

 

 

 

 

Sachverhalt/Stellungnahme der Verwaltung:

Die CDU-Fraktion hat per Mail vom 27.01.2019 den Antrag gestellt, das Zuständigkeitsverzeichnis wie folgt zu ändern:

„Für Entscheidungen, die den Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer betreffen, liegt die alleinige Zuständigkeit beim Gemeinderat.“

Die Zuständigkeit des Gemeinderates ist in § 58 NKomVG geregelt. Der Gemeinderat kann sich für Aufgaben, für die der Verwaltungsausschuss oder Bürgermeister zuständig ist, im Einzelfall die Beschlussfassung vorbehalten.

Von dieser Regelung wird in den §§ 3 und 4 Gebrauch gemacht.

Der Gemeinderat hat von dieser Regelung in den §§ 3 und 4 der Hauptsatzung Gebrauch gemacht.

Der Antrag der CDU-Fraktion schließt auch die Geschäfte der laufenden Verwaltung ein. Eine solche Entscheidung würde die Verwaltung unnötig binden und den Verwaltungsaufwand erheblich erhöhen. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, bei Beschluss über die Änderung des Zuständigkeitsverzeichnisses den Zusatz „ausgenommen Angelegenheiten der laufenden Verwaltung“ mit aufzunehmen.     

 

Gem. § 58 Abs. 1 Nr. 1 beschließt der Gemeinderat über grundlegende Ziele der Entwicklung der Kommune und gem. § 58 Abs. 1 Nr. 2 beschließt der Gemeinderat  Richtlinien, nach denen die Verwaltung geführt werden soll. D.h. der Gemeinderat könnte ohne Änderung des Zuständigkeitsverzeichnisses Verhandlungsziele und –strategien verbindlich festlegen.

Eine Änderung des Zuständigkeitsverzeichnisses ist insofern entbehrlich.   

      

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

x

Nein

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaf-fungskosten/Herstellungskosten):

 

Euro

Jährliche Folgekosten:

 

Ja

 

Nein

 

Euro

 

Finanzierung:

Eigenanteil der Gemeinde (inkl. Kredite):

 

 

Euro

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse, Spenden, Beiträge):

 

Euro

Veranschlagung:

Gemeinde:

 

ErgebnisHH

 

FinanzHH

     (lfd. Kosten)          (Investitionen)

 

BAD

 

Wirtschaftsbetriebe

 

 

Erfolgsplan

 

Vermögensplan