Beschlussvorschlag:
Frau Petra Schauland wird, vorbehaltlich der bestandenen Prüfung, zur Standesbeamtin auf jederzeitigen Widerruf für den Standesamtsbezirk Juist bestellt.
Sachverhalt/Stellungnahme der Verwaltung:
Zurzeit sind Frau Rust, Herr Steinkraus und Dr. Goerges als Standesbeamte im Standesamtbezirk Juist bestellt.
Frau Schauland ist seit dem 01.06.2018 Leiterin des Ordnungsamtes, zu den dortigen Aufgaben gehört auch die Leitung des Standesamtes.
Gem. § 4 Abs. 1 der Niedersächsischen Verordnung zur Ausführung des Personenstandgesetzes (Nds. AVO PstG) kann zum Standesbeamten bestellt werden, wer die Befähigung für die Laufbahn des gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienstes besitzt. Frau Schauland besitzt diese Qualifikation. Ende Januar besucht Sie das Grundlagenseminar für neue Standesbeamte. Die Bestellung zur Standesbeamtin soll im Anschluss nach erfolgreichem Abschluss dieses Lehrgangs erfolgen.
Finanzielle Auswirkungen:
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Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaf-fungskosten/Herstellungskosten):
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Jährliche
Folgekosten:
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Finanzierung: |
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Eigenanteil der
Gemeinde (inkl. Kredite):
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Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse, Spenden, Beiträge):
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Veranschlagung: |
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Gemeinde:
(lfd. Kosten) (Investitionen) |
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