Betreff
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Bürgermeister von Herrn Pütz
Vorlage
2019/014
Aktenzeichen
10
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die von Herr Pütz eingereichte Dienstaufsichtsbeschwerde vom 06.12.2018 ist als unbegründet zurückzuweisen.

 

Sachverhalt/Stellungnahme der Verwaltung:

Herr Pütz legte mit Schreiben vom 06.12.2018 Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde gegen den Bürgermeister beim Landkreis Aurich, Kommunalaufsicht, ein (Anlage 1).

Der Landkreis ist für die Bearbeitung der Fachaufsichtsbeschwerde zuständig. Er hat dazu von der Inselgemeinde Juist eine Stellungnahme (Anlage 2) angefordert und die Beschwerde gegenüber Herrn Pütz am 03.01.2019 beantwortet (Anlage 3)

 

Gem. § 107 Abs. 5 NKomVG ist der Gemeinderat Dienstvorgesetzter des Bürgermeisters und damit u.a. für Dienstaufsichtsbeschwerden gegen den Bürgermeister zuständig. Da der Verwaltungsausschuss keine Vorgesetztenfunktion inne hat, wird diese Angelegenheit nicht durch den Verwaltungsausschuss vorberaten.

 

Der Gemeinderat hat den Vorgang zu prüfen und festzustellen, ob die Dienstaufsichtsbeschwerde aufgrund des gerügten angeblichen persönlichen Fehlverhaltens des Bürgermeisters als unbegründet zurückgewiesen werden soll oder als begründet zu werten ist. Im Falle der Feststellung der Begründetheit kann der Rat als Dienstvorgesetzter festlegen, welche Maßnahmen zu ergreifen sind.

 

Die Verwaltung legt dem Rat mit dieser Vorlage die als Anlagen 1 - 3 beigefügten Schriftstücke zur Entscheidungsfindung vor.

 

Herr Pütz bezieht sich in seiner Dienstaufsichtsbeschwerde auf die Tätigkeit der Kurverwaltung als Reiseveranstalter. Da sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt auf der Homepage der Kurverwaltung kein Hinweis auf eine Insolvenzversicherung/einen Sicherungsschein befand, vermutet er, dass eine Insolvenzversicherung und eine Reisveranstalterhaftpflichtversicherung nicht bestünde. Er sieht hier die Gefahr einer begangenen Ordnungswidrigkeit, die mit erheblichen Bußgeldern geahndet werden könne. Obwohl er den Bürgermeister sowohl schriftlich als auch mündlich auf diesen Umstand hingewiesen habe, erfolgte keine Änderung. Er sehe darin ein persönliches Fehlverhalten des Bürgermeisters, welches seiner Meinung nach zu ahnden sei.

 

Der Sachverhalt wurde in der Stellungnahme der Inselgemeinde an den Landkreis ausführlich dargestellt und in dem Schreiben des Landkreises an Herrn Pütz rechtlich bewertet.

 

Die Kommunalaufsicht sieht keine Veranlassung für ein kommunalaufsichtliches Einschreiten.       

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

x

Nein

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaf-fungskosten/Herstellungskosten):

 

Euro

Jährliche Folgekosten:

 

Ja

 

Nein

 

Euro

 

Finanzierung:

Eigenanteil der Gemeinde (inkl. Kredite):

 

 

Euro

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse, Spenden, Beiträge):

 

Euro

Veranschlagung:

Gemeinde:

 

ErgebnisHH

 

FinanzHH

     (lfd. Kosten)          (Investitionen)

 

BAD

 

Wirtschaftsbetriebe

 

 

Erfolgsplan

 

Vermögensplan