Betreff
Antrag auf Abweichung von den Festsetzungen des BP 8a
Vorlage
2019/009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Gemäß dem Antrag auf Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes 8a wird folgende Abweichung beschlossen:

 

-       Überschreitung der Baugrenze um ca. 29 cm zur Errichtung eines Balkons

 

Sachverhalt/Stellungnahme der Verwaltung:

Der Bauverwaltung liegt ein Antrag zur Baugenehmigung für den Anbau eines Balkons. Da dieser Balkon um ca. 29 cm die Baugrenze überschreiten würde muss über den Antrag auf Abweichung beraten und ein Beschluss gefasst werden.

Zu Ihrer Entscheidungsfindung und Information ist im Anhang der Grundriss beigefügt mit eingezeichneter Baugrenze und deren Überschreitung sowie die Ansichten. Alle weiteren Bauordnungsrechtlichen Gegebenheiten werden vom Landkreis Aurich als Genehmigende Behörde geprüft und beschieden. Aus Sicht der Bauverwaltung bestehen keine grundsätzlichen städtebaulichen Bedenken. Ausführungstechnisch wäre eine Überschreitung der Baugrenze möglicherweise vermeidbar. Zum Beispiel durch eine alternative Anordnung der Balkontür am östlichen Fenster.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

X

Nein

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaf-fungskosten/Herstellungskosten):

 

Euro

Jährliche Folgekosten:

 

Ja

 

Nein

 

Euro

 

Finanzierung:

Eigenanteil der Gemeinde (inkl. Kredite):

 

 

Euro

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse, Spenden, Beiträge):

 

Euro

Veranschlagung:

Gemeinde:

 

ErgebnisHH

 

FinanzHH

     (lfd. Kosten)          (Investitionen)

 

BAD

 

Wirtschaftsbetriebe

 

 

Erfolgsplan

 

Vermögensplan