Beschlussvorschlag:
Gemäß dem Antrag auf Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 8a bzw. der Gestaltungssatzung wird folgende Abweichung beschlossen:
- Ausführung des Daches des beantragtes Anbaus mit einer Dachneigung von 17°
Sachverhalt/Stellungnahme der Verwaltung:
Der Bauverwaltung liegt ein Antrag zur Baugenehmigung für einen Anbau an das Gebäude Otto-Leege-Straße 8 vor. Da dieser Anbau in Abweichung zur Gestaltungssatzung statt mit einer Dachneigung von 38° mit einer Dachneigung von 17° errichtet werden soll, muss eine Abweichung beraten/beschlossen werden.
Zu Ihrer Entscheidungsfindung und Ihrer Information ist im Anhang ein Schnitt beigefügt aus dem ersichtlich ist, dass das bestehende Gebäude bereits eine Dachneigung von 17° aufweist. Der Antragsteller weist in seinem Antrag (siehe Anhang) auch darauf hin, dass aufgrund von den baulichen Gegebenheiten ein „steileres“ Dach für den Anbau nicht erstellt werden kann. Aus Sicht der Bauverwaltung bestehen keine städtebaulichen Bedenken einer Abweichung zuzustimmen.
Finanzielle Auswirkungen:
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Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaf-fungskosten/Herstellungskosten):
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Jährliche
Folgekosten:
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Finanzierung: |
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Eigenanteil der
Gemeinde (inkl. Kredite):
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Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse, Spenden, Beiträge):
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Veranschlagung: |
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Gemeinde:
(lfd. Kosten) (Investitionen) |
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