Betreff
Weitere Verwendung der im Oktober 2018 zusammen mit dem Erbbaurecht erworbenen Wohnimmobilie Schoolpad 3
Vorlage
2018/175
Aktenzeichen
20/Be
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Beschlussalternative 1

Die Wohnimmobilie Schoolpad 3 wird entsprechend der Genehmigung der Kommunalaufsicht des Landkreises Aurich zur Mittelfreigabe vom 02.08.2018 zeitnah zusammen mit dem dazugehörigen Grundstück meistbietend auf dem freien Markt zum Verkauf angeboten.

Beschlussalternative 2

Die Wohnimmobilie Schoolpad 3 wird vorrübergehend zur Vermietung an Personen verwendet, die für die Aufrechterhaltung der Daseinsvorsorge auf Juist notwendig sind. Als zeitliche Befristung wird die Fertigstellung eines neuen Wohnhauses für diesen Personenkreis festgesetzt. Nach der Befristung wird die Wohnimmobilie Schoolpad 3 zusammen mit dem dazugehörigen Grundstück meistbietend auf dem freien Markt zum Verkauf angeboten.

 

 

Sachverhalt/Stellungnahme der Verwaltung:

Mit der Urkunde vom 11.10.2018 über die Auflassungsverhandlung nach Ausübung eines Vorkaufsrechts zum Kaufvertrag vom 06.06.2018 hat die Inselgemeinde Juist das Erbbaurecht an dem Grundstück Gemarkung Juist, Flur 11, Flurstück 6/59 (Schoolpad 3) erworben. Damit ging auch die Wohnimmobilie in das Eigentum der Inselgemeinde Juist über. Der Rat der Inselgemeinde Juist hatte dazu in seiner Sitzung vom 01.08.2018 folgenden Beschluss gefasst: 

 

„Die Inselgemeinde Juist nimmt ihr Vorkaufsrecht wahr und steigt damit in den Kaufvertrag in Höhe von 657.000 € ein. Zum Kaufpreis kommen noch die zu zahlende Grunderwerbsteuer mit 32.850 € (5 % vom Kaufpreis) sowie Notariatskosten und andere Erwerbskosten mit bis zu 10.000 €. Der Gesamtpreis beläuft sich damit auf bis zu 700.000 €. Die Ausführung dieses Beschlusses steht unter Vorbehalt der Mittelfreigabe durch die Kommunalaufsicht des Landkreises Aurich.“

 

Die Kommunalaufsicht hat die Mittel zum Erwerb nur unter folgender Voraussetzung freigegeben (Auszug aus dem Genehmigungsschreiben vom 02.08.2018):

 

„Vor diesem Hintergrund stimme ich dem Erwerb des Erbbaurechts unter Inanspruchnahme eines entsprechenden Investitionskredites (rund 700 T€) unter der Prämisse zu, dass das Grundstück nebst wesentlicher Bestandteile zeitnah meistbietend weiterveräußert und der Erlös zweckgebunden für die Schaffung von Mitarbeiterwohnraum oder auch für dringend erforderliche Infrastrukturmaßnahmen verwendet wird. In diesem Zusammenhang ist das weitere Vorgehen der Inselgemeinde Juist eng mit der Kommunalaufsicht des Landkreises Aurich abzustimmen.“

 

Gemäß Zuständigkeitsverzeichnis Abschnitt I Nr. 3.1 ist die Entscheidung vom Gemeinderat bei Erwerb, Tausch, Veräußerung und dinglicher Belastung von Grundeigentum oder grundstücksgleichen Rechten einzuholen.

 

Mit der Beschlussalternative 1 würde der Rat dem Genehmigungsschreiben der Kommunalaufsicht folgen. Der Erlös des Verkaufs würde abzüglich der Buchwerte der Immobilie nebst Grundstück einem gesonderten Rücklagenkonto im Gemeindehaushalt zugeführt werden. Damit soll verhindert werden, dass der Verkauf zum Ausgleich defizitärer Bereiche im Ergebnishaushalt genutzt wird. Die mit dem Verkauf generierten Mittel auf dem gesonderten Rücklagenkonto dürfen ausschließlich für die Schaffung von Mitarbeiterwohnraum oder auch für dringend erforderliche Infrastrukturmaßnahmen verwendet werden.

 

Mit der Beschlussalternative 2 würde der Rat dem Genehmigungsschreiben der Kommunalaufsicht nicht folgen. In einem Telefonat des Kämmerers Herrn Jansen mit dem Unterzeichner des Genehmigungsschreibens Herrn Kleen vom 27.11.2018 wurde die Beschlussalternative erläutert. Herr Kleen hat sich gegen die aufgezeigte Alternative ausgesprochen und erwartet die Einhaltung der Vorgaben aus dem Genehmigungsschreiben. Ein Argument der Kommunalaufsicht ist die nicht gegebene Rentabilität des Objektes bei Vermietung an Mitarbeiter. Der für eine Kostendeckung zu erzielende monatliche Mietpreis je Quadratmeter wurde zum Zeitpunkt der Kaufentscheidung mit 21,06 €/m² kalkuliert. Damit hätte die Gemeinde bei Mietpreisen von 9 bis 11 €/m² einen jährlichen Zuschussbedarf von 18 bis 22 T€.

 

Bei einem Neubau sollte ein monatlicher Mietpreis von 8 bis 9 €/m² bei einfacher Bauweise realisierbar sein. Hierzu liegt dieser Beratungsvorlage ein Wirtschaftlichkeitsvergleich der Nutzung Wohnimmobilie Schoolpad 3 versus Neubau auf anderen bestehenden Grundstücken bei.

 

Die bis heute vorhandenen Mietwohnungen im Gemeindehaushalt werden nach Auswertung der Jahresabschlusszahlen 2014 kostendeckend an die Mieter weiter gegeben. In 2014 gab es hier sogar einen Überschuss von rund 25 T€. Bedenklich ist jedoch, dass die Wohnimmobilien mit Personalzimmern in der Mittelstraße 3 und Carl-Stegmann-Straße 22 im Jahr 2014 eine Unterdeckung von rund 54 T€ aufweisen.


 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaf-fungskosten/Herstellungskosten):

 

Euro

Jährliche Folgekosten:

 

Ja

 

Nein

 

Euro

 

Finanzierung:

Eigenanteil der Gemeinde (inkl. Kredite):

 

 

Euro

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse, Spenden, Beiträge):

 

Euro

Veranschlagung:

Gemeinde:

 

ErgebnisHH

 

FinanzHH

     (lfd. Kosten)          (Investitionen)

 

BAD

 

Wirtschaftsbetriebe

 

 

Erfolgsplan

 

Vermögensplan