Betreff
Prüfung der Durchführung eines Höhenfeuerwerks während der Sommerferien (Antrag der CDU)
Vorlage
2018/092
Aktenzeichen
81/Vo
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, in welchem Rahmen im Jahr 2018 und folgenden Jahren ein Höhenfeuerwerk durchgeführt werden kann.  Möglichst in der Ferienzeit, da viele Gäste danach fragen.

 

 

Sachverhalt/Stellungnahme der Verwaltung:

In der 4. Sitzung des Bäderausschusses vom 03. August 2018 hat die Verwaltung  unter dem Tagesordnungspunkt Kenntnisgaben ausführlich zu dem Höhenfeuerwerk Stellung bezogen. Damals wie heute gilt die gleiche Ausgangslage, dass ein Höhenfeuerwerk naturschutzrechtlich genehmigungspflichtig ist. Aus diesem Grund wurde die Kreisverwaltung als untere Naturschutzbehörde um Stellungnahme durch den damaligen Ordnungsamtsleiter Swen Christian gebeten. Das Amt für Bauordnung, Planung und Naturschutz des Landkreises Aurich kommt in der Stellungnahme vom 27.07.2017 eindeutig zu dem Schluss „Es ist somit eine Verträglichkeitsprüfung gem. § 34 Absatz 1 BNatSchG als Genehmigungsvoraussetzung durchzuführen. Ein entsprechendes Ausnahmeverfahren von den Verboten des NWattNPG und des Bundesnaturschutzgesetzes wäre daran anschließend durchzuführen“. Aus diesem Grund wurde 2017 als Alternative zum Höhenfeuerwerk „Flames of Water“ durchgeführt.

Eine geforderte Verträglichkeitsprüfung ist durch das Ordnungsamt nicht beauftragt worden. Dies ist auch dem Umstand geschuldet, dass die Stelle der Leitung des Ordnungsamtes lange Zeit nicht besetzt war. Wir befinden uns somit in der gleichen Ausgangslage wie 2017.

Die Stellungnahme des Amts für Bauordnung, Planung und Naturschutz des Landkreises Aurich (Herr Ippen) bezieht sich jedoch auf das damals angefragte Gebiet im Bereich des Inselhafens (200 m Abstand zur Zwischenzone des Nationalparks) und auf die Durchführung eines Höhenfeuerwerks.

Aus pragmatischen Gründen erscheint es sinnvoll ein Gebiet in weiterer Entfernung zum Nationalpark für die Durchführung eines Höhenfeuerwerks zu finden und/oder eine alternative Veranstaltung durchzuführen. Dies könnte z.B. eine „Kombination aus einer emotionalen Lasershow mit Pyroeffekten“ sein. Diese Kombination könnte zum Abschluss eines Konzertes auf dem Kurplatz am 17. August stattfinden. Die Firma Feuerwerkdepot-Nord hat dies auf Juist geprüft und für möglich erklärt. Herr Lorkowski vom Feuerwerk Depot Nord wird ein Angebot abgegeben. 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaf-fungskosten/Herstellungskosten):

 

Euro

Jährliche Folgekosten:

 

Ja

 

Nein

 

Euro

 

Finanzierung:

Eigenanteil der Gemeinde (inkl. Kredite):

 

 

Euro

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse, Spenden, Beiträge):

 

Euro

Veranschlagung:

Gemeinde:

 

ErgebnisHH

 

FinanzHH

     (lfd. Kosten)          (Investitionen)

 

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