Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird
beauftragt zu prüfen, in welchem Rahmen im Jahr 2018 und folgenden Jahren ein
Höhenfeuerwerk durchgeführt werden kann.
Möglichst in der Ferienzeit, da viele Gäste danach fragen.
Sachverhalt/Stellungnahme der Verwaltung:
In der 4. Sitzung
des Bäderausschusses vom 03. August 2018 hat die Verwaltung unter dem Tagesordnungspunkt Kenntnisgaben
ausführlich zu dem Höhenfeuerwerk Stellung bezogen. Damals wie heute gilt die
gleiche Ausgangslage, dass ein Höhenfeuerwerk naturschutzrechtlich
genehmigungspflichtig ist. Aus diesem Grund wurde die Kreisverwaltung als
untere Naturschutzbehörde um Stellungnahme durch den damaligen
Ordnungsamtsleiter Swen Christian gebeten. Das Amt für Bauordnung, Planung und
Naturschutz des Landkreises Aurich kommt in der Stellungnahme vom 27.07.2017
eindeutig zu dem Schluss „Es ist somit eine Verträglichkeitsprüfung gem. § 34 Absatz 1 BNatSchG
als Genehmigungsvoraussetzung durchzuführen. Ein entsprechendes
Ausnahmeverfahren von den Verboten des NWattNPG und des
Bundesnaturschutzgesetzes wäre daran anschließend durchzuführen“. Aus diesem Grund wurde 2017 als Alternative
zum Höhenfeuerwerk „Flames of Water“ durchgeführt.
Eine geforderte
Verträglichkeitsprüfung ist durch das Ordnungsamt nicht beauftragt worden. Dies
ist auch dem Umstand geschuldet, dass die Stelle der Leitung des Ordnungsamtes
lange Zeit nicht besetzt war. Wir befinden uns somit in der gleichen
Ausgangslage wie 2017.
Die Stellungnahme des Amts für Bauordnung, Planung und Naturschutz des
Landkreises Aurich (Herr Ippen) bezieht sich jedoch auf das damals angefragte
Gebiet im Bereich des Inselhafens (200 m Abstand zur Zwischenzone des
Nationalparks) und auf die Durchführung eines Höhenfeuerwerks.
Aus pragmatischen
Gründen erscheint es sinnvoll ein Gebiet in weiterer Entfernung zum
Nationalpark für die Durchführung eines Höhenfeuerwerks zu finden und/oder eine
alternative Veranstaltung durchzuführen. Dies könnte z.B. eine „Kombination aus
einer emotionalen Lasershow mit Pyroeffekten“ sein. Diese Kombination könnte
zum Abschluss eines Konzertes auf dem Kurplatz am 17. August stattfinden. Die
Firma Feuerwerkdepot-Nord hat dies auf Juist geprüft und für möglich erklärt.
Herr Lorkowski vom Feuerwerk Depot Nord wird ein Angebot abgegeben.
Finanzielle Auswirkungen:
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Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaf-fungskosten/Herstellungskosten):
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Jährliche
Folgekosten:
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Finanzierung: |
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Eigenanteil der
Gemeinde (inkl. Kredite):
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Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse, Spenden, Beiträge):
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Veranschlagung: |
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Gemeinde:
(lfd. Kosten) (Investitionen) |
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