Betreff
Gebühren für Anzeigen im Gastgeberverzeichnis 2019
Vorlage
2018/088
Aktenzeichen
81/Vo
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Gebühren für die Anzeigen im Gastgeberverzeichnis 2019 werden, wie in der Anlage 1 „Gebühren 19“ festgelegt, beschlossen.

 

Leistung

2019

2018

Differenz

%Reduktion

1.

Erstellung einer Anzeige

       60,00 €

       34,00 €

        26,00 €

76 %

2.

Anzeige 1/1 Seite

  1.602,54 €

  3.372,90 €

-  1.770,36 €

- 52 %

3.

Anzeige 1/2 Seite

     866,33 €

  1.753,51 €

-     887,18 €

- 51 %

4.

Anzeige 1/4 Seite

     498,23 €

     944,14 €

-     445,91 €

- 47 %

5.

Anzeige 1/8 Seite

     140,46 €

     539,06 €

-     399,06 €

- 74 %

6.

Korrekturgebühr Anzeige

       39,00 €

       33,15 €

           5,85 €

18 %

7.

Stornogebühr Anzeige

     380,00 €

     290,15 €

        89,85 €

31 %

Auf Tabellenanzeigen und Tabellen wird vollständig verzichtet. Der Preis für die  kleinste Anzeige (1/8 Seite) liegt jedoch um 2,12 € unter dem Vorjahrespreis. Zugleich erhält diese Anzeige mit einem Foto eine erhebliche Aufwertung.

Die Personalkosten für das Produkt „Katalog“ sollen im Vergleich zum Jahr 2017 um 15 %  gesenkt werden. Die Verwaltung wird beauftragt dies zu prüfen und die Umsetzung zu dokumentieren und zu präsentieren.

 

 

Sachverhalt/Stellungnahme der Verwaltung:

Die Personalkosten für das Produkt „Katalog“ im Jahr 2017 in der Höhe von 67.800,76 € (siehe Anlage 1 Aufwand) sollen um 15 % auf 57.630,65 € reduziert werden. Dies soll in einem ersten Schritt durch die Überprüfung und Aktualisierung der anteiligen Personalkosten (auch Verwaltung) geschehen. Dies ist dem Bäderausschuss spätestens zum Jahresende zu präsentieren.


Für die Kalkulation der Anzeigengebühren des Gastgeberverzeichnisses 2019 werden ausschließlich die Kosten für das Gastgeberverzeichnis herangezogen. Alle weiteren Kosten z.B. für das Urlaubsmagazin und das Infoheft werden über den Tourismusbeitrag getragen.

Als Kalkulationsgrundlage dienen die Aufwendungen für das Gastgeberverzeichnis 2019 (siehe Anlage 1 Aufwand). Nach der Kalkulation betragen die Aufwendungen 46.565,45 €. Zur Berechnung der Anzeigenpreise wurde die Anzeigenmenge aus dem Katalog 2018 herangezogen und auf 1/8 Anzeigen umgerechnet (siehe Anlage 2 - Einnahmeberechnung). Dies sind 253 Anzeigen der Größe 1/8 Seite. Daraus ergibt ich ein Anzeigenpreis von 184,05 € für eine Anzeige 1/8 Seite (46.565,45 € / 253 Anzeigen = 184,05 € für eine 1/8 Anzeige). Daraus werden die Preise für die Anzeigengrößen 1/1, ½, ¼, 1/8 Seiten berechnet.

 

Leistung

2019

2018

Differenz

%Reduktion

1.

Anzeige 1/1 Seite

  1.472,43 €

  3.372,90 €

-  1.900,47 €

- 56 %

2.

Anzeige 1/2 Seite

     736,21 €

  1.753,51 €

-     1.017,30 €

- 58 %

3.

Anzeige 1/4 Seite

     368,11 €

     944,14 €

-     576,03 €

- 61 %

4.

Anzeige 1/8 Seite

     184,05 €

     539,06 €

-     355,01 €

- 66 %


Diese Berechnung hat zur Folge, dass der Betrag für die Tabelle von 142,12 € auf 184,05 € steigen würde. Dies ist eine Verteuerung um 41,93 € und damit eine Steigerung um 30%. Mit den ergriffenen Maßnahmen sollte aber eine Preisreduzierung für alle Anzeigen entwickelt werden.

Soll aus diesem Grund der Tabellenpreis von 2018 in der Höhe von 142,12 € als Referenzwert gelten und eine geringfügige Reduzierung des Tabellenpreises um 2,12 € (1%) erreicht werden, müssen die anderen Preise dementsprechend steigen.

Die Differenz zwischen den Einnahme bei der 1/8 Anzeige Preis 184,05 (23.374,35 €) und den Einnahme bei der 1/8 Anzeige Preis 140,00 € (17.780,00 €) beträgt 5.594,35 €.  Auf die Anzahl von 43 Anzeigen der Größen 1/1, ½ und ¼ umgelegt, macht dies einen Betrag von 130,12 €. Dieser Betrag wird auf die errechneten Anzeigenpreise der Größen 1/1, ½ und ¼ Seite draufgerechnet (siehe Anlage 2 - Einnahmeberechnung)..

Eine weitere erhebliche Kostenreduktion findet durch den Wegfall der Bettengebühren statt.

Die Gebühren für die Anzeigengestaltung, die Anzeigenkorrektur und die Stornierung der Anzeigen steigen in der Form, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt, da die Kosten für diese Maßnahmen ebenfalls gestiegen sind. Diese Kosten sind nicht in der Kalkulation aufgenommen worden.

Aus der 4Jahresberechnungen (siehe Anlage 3 – Aufwand 4 Jahre) geht eine leichte kontinuierliche Steigerung der Aufwendungen hervor. Spätestens zum GGV 2021 wird nach der Kalkulation eine Erhöhung von 5 % notwendig. Selbst bei dieser Erhöhung bleiben die Anzeigenpreise weit unter dem Satz von 2018.


Diese Reduktion soll dazu führen, dass Anzeigen im Gastgeberverzeichnis des Juist-Töwerland Urlaubsmagazin 2019 für die Inserenten erheblich attraktiver werden.

Damit soll das Ziel erreicht werden, wieder mehr Inserenten für das Gastgeberverzeichnis zu gewinnen. Dies soll darüber hinaus über einen aktiven Verkauf geschehen. Des Weiteren kann es durch die gesamte Kostenreduktion möglich werden ohne Mehrkosten im Vergleich zum Vorjahr eine Anzeige im nächsten größeren Format zu bestellen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja

 

Nein

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaf-fungskosten/Herstellungskosten):

46.565,45

Euro

Jährliche Folgekosten:

 

Ja

 

Nein

 

Euro

 

Finanzierung:

Eigenanteil der Gemeinde (inkl. Kredite):

 

Vollständiog durch Gebühren

Euro 46.565,45

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse, Spenden, Beiträge):

 

Euro

Veranschlagung:

Gemeinde:

 

ErgebnisHH

 

FinanzHH

     (lfd. Kosten)          (Investitionen)

X

BAD

 

Wirtschaftsbetriebe

 

X

Erfolgsplan

 

Vermögensplan