Beschlussvorschlag:
Die Gebühren für die Anzeigen im Gastgeberverzeichnis 2019 werden, wie in der Anlage 1 „Gebühren 19“ festgelegt, beschlossen.
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Leistung |
2019 |
2018 |
Differenz |
%Reduktion |
1. |
Erstellung einer Anzeige |
60,00 € |
34,00 € |
26,00 € |
76 % |
2. |
Anzeige 1/1 Seite |
1.602,54 € |
3.372,90 € |
- 1.770,36 € |
- 52 % |
3. |
Anzeige 1/2 Seite |
866,33 € |
1.753,51 € |
- 887,18 € |
- 51 % |
4. |
Anzeige 1/4 Seite |
498,23 € |
944,14 € |
- 445,91 € |
- 47 % |
5. |
Anzeige 1/8 Seite |
140,46 € |
539,06 € |
- 399,06 € |
- 74 % |
6. |
Korrekturgebühr Anzeige |
39,00 € |
33,15 € |
5,85 € |
18 % |
7. |
Stornogebühr Anzeige |
380,00 € |
290,15 € |
89,85 € |
31 % |
Auf Tabellenanzeigen und
Tabellen wird vollständig verzichtet. Der Preis für die kleinste Anzeige (1/8 Seite) liegt jedoch um
2,12 € unter dem Vorjahrespreis. Zugleich erhält diese Anzeige mit einem Foto
eine erhebliche Aufwertung.
Die Personalkosten für das
Produkt „Katalog“ sollen im Vergleich zum Jahr 2017 um 15 % gesenkt werden. Die Verwaltung wird
beauftragt dies zu prüfen und die Umsetzung zu dokumentieren und zu
präsentieren.
Sachverhalt/Stellungnahme der Verwaltung:
Die
Personalkosten für das Produkt „Katalog“ im Jahr 2017 in der Höhe von 67.800,76
€ (siehe Anlage 1 Aufwand) sollen um 15 % auf 57.630,65 € reduziert werden.
Dies soll in einem ersten Schritt durch die Überprüfung und Aktualisierung der
anteiligen Personalkosten (auch Verwaltung) geschehen. Dies ist dem
Bäderausschuss spätestens zum Jahresende zu präsentieren.
Für die Kalkulation der Anzeigengebühren des Gastgeberverzeichnisses 2019
werden ausschließlich die Kosten für das Gastgeberverzeichnis herangezogen.
Alle weiteren Kosten z.B. für das Urlaubsmagazin und das Infoheft werden über
den Tourismusbeitrag getragen.
Als Kalkulationsgrundlage dienen die Aufwendungen für das Gastgeberverzeichnis
2019 (siehe Anlage 1 Aufwand). Nach der Kalkulation betragen die Aufwendungen
46.565,45 €. Zur Berechnung der Anzeigenpreise wurde die Anzeigenmenge aus dem
Katalog 2018 herangezogen und auf 1/8 Anzeigen umgerechnet (siehe Anlage 2 -
Einnahmeberechnung). Dies sind 253 Anzeigen der Größe 1/8 Seite. Daraus ergibt
ich ein Anzeigenpreis von 184,05 € für eine Anzeige 1/8 Seite (46.565,45 € /
253 Anzeigen = 184,05 € für eine 1/8 Anzeige). Daraus werden die Preise für die
Anzeigengrößen 1/1, ½, ¼, 1/8 Seiten berechnet.
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Leistung |
2019 |
2018 |
Differenz |
%Reduktion |
1. |
Anzeige 1/1 Seite |
1.472,43 € |
3.372,90 € |
-
1.900,47 € |
- 56 % |
2. |
Anzeige 1/2 Seite |
736,21 € |
1.753,51 € |
-
1.017,30 € |
- 58 % |
3. |
Anzeige 1/4 Seite |
368,11 € |
944,14 € |
-
576,03 € |
- 61 % |
4. |
Anzeige 1/8 Seite |
184,05 € |
539,06 € |
-
355,01 € |
- 66 % |
Diese Berechnung hat zur Folge, dass der Betrag für die Tabelle von 142,12 €
auf 184,05 € steigen würde. Dies ist eine Verteuerung um 41,93 € und damit eine
Steigerung um 30%. Mit den ergriffenen Maßnahmen sollte aber eine
Preisreduzierung für alle Anzeigen entwickelt werden.
Soll aus diesem Grund der Tabellenpreis von 2018 in der Höhe von 142,12 € als
Referenzwert gelten und eine geringfügige Reduzierung des Tabellenpreises um
2,12 € (1%) erreicht werden, müssen die anderen Preise dementsprechend steigen.
Die
Differenz zwischen den Einnahme bei der 1/8 Anzeige Preis 184,05 (23.374,35 €)
und den Einnahme bei der 1/8 Anzeige Preis 140,00 € (17.780,00 €) beträgt
5.594,35 €. Auf die Anzahl von 43
Anzeigen der Größen 1/1, ½ und ¼ umgelegt, macht dies einen Betrag von 130,12
€. Dieser Betrag wird auf die errechneten Anzeigenpreise der Größen 1/1, ½ und
¼ Seite draufgerechnet (siehe Anlage 2 - Einnahmeberechnung)..
Eine
weitere erhebliche Kostenreduktion findet durch den Wegfall der Bettengebühren
statt.
Die
Gebühren für die Anzeigengestaltung, die Anzeigenkorrektur und die Stornierung
der Anzeigen steigen in der Form, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt, da die
Kosten für diese Maßnahmen ebenfalls gestiegen sind. Diese Kosten sind nicht in
der Kalkulation aufgenommen worden.
Aus der 4Jahresberechnungen (siehe Anlage 3 – Aufwand 4 Jahre) geht eine
leichte kontinuierliche Steigerung der Aufwendungen hervor. Spätestens zum GGV
2021 wird nach der Kalkulation eine Erhöhung von 5 % notwendig. Selbst bei
dieser Erhöhung bleiben die Anzeigenpreise weit unter dem Satz von 2018.
Diese Reduktion soll dazu führen, dass Anzeigen im Gastgeberverzeichnis des
Juist-Töwerland Urlaubsmagazin 2019 für die Inserenten erheblich attraktiver
werden.
Damit soll das Ziel erreicht werden, wieder mehr Inserenten für das Gastgeberverzeichnis zu gewinnen. Dies soll darüber hinaus über einen aktiven Verkauf geschehen. Des Weiteren kann es durch die gesamte Kostenreduktion möglich werden ohne Mehrkosten im Vergleich zum Vorjahr eine Anzeige im nächsten größeren Format zu bestellen.
Finanzielle Auswirkungen:
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Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaf-fungskosten/Herstellungskosten):
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Jährliche
Folgekosten:
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Finanzierung: |
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Eigenanteil der
Gemeinde (inkl. Kredite):
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Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse, Spenden, Beiträge):
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Veranschlagung: |
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Gemeinde:
(lfd. Kosten) (Investitionen) |
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