Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde wird beauftragt
das Hortkonzept „Inselkinderhort Juist“ für das Schuljahr 2018/19 umzusetzen.
Hierfür wird mit dem Kirchenkreisverband Ostfriesland-Nord als Träger
vertraglich ein Leistungskatalog abgestimmt, der den gesetzlichen Kriterien
eines Hortes entspricht. Die Gemeinde stellt die räumlichen Bedingungen im
Schulgebäude zur Verfügung, ohne dass der Schulbetrieb gestört wird. Die
Schulleitung und die Eltern sind Bestandteil des Steuerungskreises.
Sachverhalt/Stellungnahme der Verwaltung:
Der Gemeinde liegen ausreichend Hinweise vor, dass ein Bedarf für
eine Hortbetreuung besteht. Des Weiteren erhöht das Angebot eines Hortes die
Attraktivität der Insel für zukünftige Insulaner, die auf der Insel arbeiten
möchten.
Gesamtkonzept
Als Träger des „Inselkinderhort Juist“ wird der Ev.-luth.
Kirchenkreisverband Ostfriesland-Nord auftreten. Er ist zuständig für den
Inhalt (s. Anhang 1), Personal (s. Anhang 2) und Verwaltung. Betreiber wird die
Inselgemeinde sein. Die räumliche Umsetzung wird im Klassenraum 4 (ca. 40m²)
der Schule und der Mensa stattfinden. Hierfür werden der Klassenraum
überarbeitet und entsprechend der Anforderungen nach 1. DVO-KiTaG §1 Satz1 Nr.3 angepasst (s. Anhang 3).
Die Hortbetreuung soll zu Beginn des Schuljahres 2018/19 außerhalb
der Schulstunden für Schüler der ersten sechs Klassen (Schüler Alter:5-11
Jahre; 13:20-17/18Uhr) erfolgen. Eine Einnahme des Mittagessen ist vorgesehen
(s. Anhang 1). Die maximale Gruppengröße beträgt 20 Kinder.
Für die Beitragsfindung werden folgende Kostenbereiche
berücksichtigt:
1)
Personelle Betreuung (pädagogische Kraft,
Hilfskraft) 60.000€
2)
Bauliche Anpassungen- einmalig (Abschr.
10J) 15.000€
3)
Räumliche Ausstattung – einmalig (Abschr.
5J) 15.000€
4)
Variable Kosten p.A. 12.000€
5)
Verpflegung (165 Tage : 2018; 4€) 660€*X
6)
Verwaltungskostenumlage 4000€
7)
Reinigungskosten 6000€
Ein grobe Kalkulation (monatliche Zahlung) zeigt auf, dass bei
10 Kindern: 9310€ p.A. bzw. 775€ p.M. pro Kind an Kosten anfallen.
20 Kindern: 4985€ p.A. bzw. 415€ p.M. pro Kind an Kosten anfallen.
Gegenwärtig wird empfohlen einen Betrag angelehnt an den KITA Satz
(s. Anhang 4) festzulegen. Entsprechend einer Betreuungszeit von 5 Stunden pro
Tag wären adäquat 55% des Satzes anzuwenden. Für kalkulatorische Zwecke wird
ein Wert von 175€ pro Kind und Monat (aus Balancegründen auf 12 Monate verteilt)
angesetzt.
Die Differenz (10K: 72.100€ / 20K: 57700€) müsste p.A. durch andere Quellen
abgedeckt werden.
Eine Unschärfe der konkreten Kostenzuordnung besteht, da die reale
Betreuungs- und Vorbereitungszeit nicht die kompletten Personalressourcen benötigen.
Es ist vorstellbar, dass die Ferienbetreuung oder die KITA partizipiert. Die
durch die Gemeinde abzudeckende Summe muss nach Beschluss in die
Haushaltsplanungen 2018 eingebracht werden.
Steuerungsmechanismen
Es ist zu klären, inwieweit für den Hort ein separater Steuerungskreis
etabliert werden muss oder der Hort als Unterabteilung der KITA etabliert
werden kann. Sicherzustellen ist, dass neben dem Träger und dem Betreiber,
sowie den Angestellten die Schulleitung und die Elternvertretung eingebunden
sind.
Aus Zeitgründen wird das
Konzept parallel weiter ausgearbeitet und dem VA vor der Sitzung zur Verfügung
gestellt. Dem Gemeinderat wird es zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
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Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaf-fungskosten/Herstellungskosten):
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Jährliche
Folgekosten:
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Finanzierung:
Elternbeiträge, allg. öffentl. Zuschüsse, Gemeindezuschüsse |
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Eigenanteil der
Gemeinde (inkl. Kredite):
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Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse, Spenden, Beiträge):
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Veranschlagung: |
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Gemeinde:
(lfd. Kosten) (Investitionen) |
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