Betreff
Umsetzung Inselkinderhort Juist
Vorlage
2018/052
Aktenzeichen
32
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde wird beauftragt das Hortkonzept „Inselkinderhort Juist“ für das Schuljahr 2018/19 umzusetzen.
Hierfür wird mit dem Kirchenkreisverband Ostfriesland-Nord als Träger vertraglich ein Leistungskatalog abgestimmt, der den gesetzlichen Kriterien eines Hortes entspricht. Die Gemeinde stellt die räumlichen Bedingungen im Schulgebäude zur Verfügung, ohne dass der Schulbetrieb gestört wird. Die Schulleitung und die Eltern sind Bestandteil des Steuerungskreises.

Sachverhalt/Stellungnahme der Verwaltung:

Der Gemeinde liegen ausreichend Hinweise vor, dass ein Bedarf für eine Hortbetreuung besteht. Des Weiteren erhöht das Angebot eines Hortes die Attraktivität der Insel für zukünftige Insulaner, die auf der Insel arbeiten möchten.

Gesamtkonzept

Als Träger des „Inselkinderhort Juist“ wird der Ev.-luth. Kirchenkreisverband Ostfriesland-Nord auftreten. Er ist zuständig für den Inhalt (s. Anhang 1), Personal (s. Anhang 2) und Verwaltung. Betreiber wird die Inselgemeinde sein. Die räumliche Umsetzung wird im Klassenraum 4 (ca. 40m²) der Schule und der Mensa stattfinden. Hierfür werden der Klassenraum überarbeitet und entsprechend der Anforderungen nach 1. DVO-KiTaG §1 Satz1 Nr.3 angepasst (s. Anhang 3).

Die Hortbetreuung soll zu Beginn des Schuljahres 2018/19 außerhalb der Schulstunden für Schüler der ersten sechs Klassen (Schüler Alter:5-11 Jahre; 13:20-17/18Uhr) erfolgen. Eine Einnahme des Mittagessen ist vorgesehen (s. Anhang 1). Die maximale Gruppengröße beträgt 20 Kinder.

Für die Beitragsfindung werden folgende Kostenbereiche berücksichtigt:  

1)   Personelle Betreuung (pädagogische Kraft, Hilfskraft)  60.000€

2)   Bauliche Anpassungen- einmalig (Abschr. 10J)            15.000€

3)   Räumliche Ausstattung – einmalig (Abschr. 5J)           15.000€

4)   Variable Kosten p.A.                                                       12.000€

5)   Verpflegung   (165 Tage : 2018; 4€)                                     660€*X

6)   Verwaltungskostenumlage                                                  4000€   

7)   Reinigungskosten                                                      6000€

Ein grobe Kalkulation (monatliche Zahlung) zeigt auf, dass bei

10 Kindern: 9310€ p.A. bzw. 775€ p.M. pro Kind an Kosten anfallen.

20 Kindern: 4985€ p.A. bzw. 415€ p.M. pro Kind an Kosten anfallen.

Gegenwärtig wird empfohlen einen Betrag angelehnt an den KITA Satz (s. Anhang 4) festzulegen. Entsprechend einer Betreuungszeit von 5 Stunden pro Tag wären adäquat 55% des Satzes anzuwenden. Für kalkulatorische Zwecke wird ein Wert von 175€ pro Kind und Monat (aus Balancegründen auf 12 Monate verteilt) angesetzt.
Die Differenz (10K: 72.100€ / 20K: 57700€) müsste p.A. durch andere Quellen abgedeckt werden.

Eine Unschärfe der konkreten Kostenzuordnung besteht, da die reale Betreuungs- und Vorbereitungszeit nicht die kompletten Personalressourcen benötigen. Es ist vorstellbar, dass die Ferienbetreuung oder die KITA partizipiert. Die durch die Gemeinde abzudeckende Summe muss nach Beschluss in die Haushaltsplanungen 2018 eingebracht werden. 

Steuerungsmechanismen
Es ist zu klären, inwieweit für den Hort ein separater Steuerungskreis etabliert werden muss oder der Hort als Unterabteilung der KITA etabliert werden kann. Sicherzustellen ist, dass neben dem Träger und dem Betreiber, sowie den Angestellten die Schulleitung und die Elternvertretung eingebunden sind.

 

Aus Zeitgründen wird das Konzept parallel weiter ausgearbeitet und dem VA vor der Sitzung zur Verfügung gestellt. Dem Gemeinderat wird es zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja

 

Nein

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaf-fungskosten/Herstellungskosten):

30.000€

Euro

Jährliche Folgekosten:

X

Ja

 

Nein

50-70.000€

Euro

 

Finanzierung: Elternbeiträge, allg. öffentl. Zuschüsse, Gemeindezuschüsse

Eigenanteil der Gemeinde (inkl. Kredite):

 

80-100.000

Euro

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse, Spenden, Beiträge):

21-42.000

Euro

Veranschlagung:

Gemeinde:

X

ErgebnisHH

X

FinanzHH

     (lfd. Kosten)          (Investitionen)

 

BAD

 

Wirtschaftsbetriebe

 

X

Erfolgsplan

X

Vermögensplan