Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt den aktuellen Betreuungsbedarf für Senioren zu analysieren und gegebenenfalls Handlungsbedarf abzuleiten
Sachverhalt/Stellungnahme der Verwaltung:
Im Vergleich zum alten Pflegestufen-System ist es durch die Umstellung auf Pflegegrade zum 01.01.2017 einfacher geworden, als pflegebedürftig eingestuft zu werden und dementsprechend überhaupt Leistungen aus der Pflegekasse zu erhalten. Weitgehend selbstständige Hilfsbedürftige, die nach dem alten System keine Pflegestufe bekommen haben und bisher nicht berücksichtigt wurden, können jetzt mit Pflegegrad 1 Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen. Voraussetzung dafür ist eine „geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“.
Das auf Juist etablierte Konzept zur Seniorenbetreuung basiert noch auf dem Pflegestufenansatz und es stehen keine weiteren Personalressourcen zur Verfügung. Gegenwärtig wird davon ausgegangen, dass die entstandene Lücke hinsichtlich des realen Bedarfs geprüft werden muss und auf valider Basis mit dem bestehenden Partner, der Diakonie Norden (Team Juist) bewertet werden sollte. Falls ein Bedarf bestehen sollte, wird mit diesem präferierten Partner ein Lösungsansatz entwickelt.
Finanzielle Auswirkungen:
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Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaf-fungskosten/Herstellungskosten):
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Jährliche
Folgekosten:
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Finanzierung: |
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Eigenanteil der
Gemeinde (inkl. Kredite):
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Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse, Spenden, Beiträge):
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Veranschlagung: |
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Gemeinde:
(lfd. Kosten) (Investitionen) |
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