Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird ermächtigt, entsprechend der Haushaltssatzung 2017, Kredite bis zu folgenden Höhe aufzunehmen.
Finanzhaushalt Inselgemeinde Juist 900.500 €
Vermögensplan Eigenbetrieb Kurverwaltung 587.000 €
Vermögensplan Eigenbetrieb Wirtschaftsbetriebe 759.600 €
Die Kredite sind zu folgenden Konditionen aufzunehmen:
Auszahlungskurs: 100 %
Tilgung: bis max. 3,50 v.H. zzgl. ersparter Zinsen
Höchstzinssatz: bis max. 2,50 v.H.
Laufzeit: fristenkongruent zu den Investitionen
Sachverhalt/Stellungnahme der Verwaltung:
Zur Finanzierung von Maßnahmen des Finanzhaushalts 2017 der Inselgemeinde Juist und des Vermögensplans 2017 der Eigenbetriebe Kurverwaltung und Wirtschaftsbetriebe Sparte Wasserwerk ist die Aufnahme von Krediten je nach Ausführungsstand der investiven Maßnahmen bis zu einer Höhe von 2.247.100 € erforderlich.
Finanzhaushalt Inselgemeinde Juist 2017:
Beschaffung Feuerwehrfahrzeug 275.000 €
Sanierungsmaßnahme Schule 145.000 €
Erneuerungsarbeiten Kanalnetz 120.000 €
Erneuerung Druckrohrleitung Hauptpumpwerk zur Kläranlage 100.000 €
Schneckenpresse für die Kläranlage 80.000 €
Nachforderungen Neubau Kindergarten 60.000 €
Sonstige mit einem Wert pro Maßnahme unter 20.000 € 128.700 €
Investitionen gesamt: 908.700
€
Kreditaufnahme: 900.500 €
Vermögensplan Eigenbetrieb Kurverwaltung 2017
Erneuerung des TöwerCard-Systems 250.000 €
Mini-Golf-Anlage 100.000 €
Wasseraufbereitungsanlage Erlebnisbad 55.000 €
Attraktivierung Küstenmuseum 50.000 €
Spielgeräte für den Strand 45.000 €
Strandrollstühle 37.400 €
Wachstation Strand 34.000 €
Sonstige mit einem Wert pro Maßnahme bis 20.000 € 74.900 €
Investitionen gesamt: 646.300 €
Zuschüsse: - 59.300 €
Kreditaufnahme: 587.000 €
Vermögensplan Eigenbetrieb Wirtschaftsbetriebe Sparte
Wasserwerk 2017:
Erneuerung der Vorfilteranlage 744.000 €
Filterbehandlung Ozonbehandlung 30.000 €
Ordentliche Tilgung 41.600 €
Sonstige mit einem Wert pro Maßnahme bis 10.000 € 21.000 €
Investitionen gesamt: 836.600 €
Bereits berücksichtigte Abschreibungen: -
77.000 €
Kreditaufnahme: 759.600 €
Um die geplanten Vorhaben durch einen oder mehrere wirtschaftliche Kredite zu realisieren, ist ein möglichst flexibel gestalteter Handlungsspielraum seitens der
Verwaltung notwendig. Daher werden sowohl im Bereich der Tilgung und des Zinssatzes, aber auch für den Bereich Laufzeit die vorgelegten Konditionen vorgeschlagen, um ohne weitere Beschlüsse seitens des Gemeinderates entsprechend der Marktlage reagieren zu können.
Die Genehmigung der Gesamtbeträge der Kredite gemäß der §§ 120 Abs. 2, 122 Abs. 2 sowie 130 Abs. 1 und Abs. 3 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) erteilte die Kommunalaufsicht des Landkreises Aurich mit Verfügung vom 19. Juni 2017.
Die konkreten Kreditaufnahmen erfolgen in der haushaltsrechtlich möglichen Höhe.
Finanzielle Auswirkungen:
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Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaf-fungskosten/Herstellungskosten):
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Jährliche
Folgekosten:
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Finanzierung: |
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Eigenanteil der
Gemeinde (inkl. Kredite):
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Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse, Spenden, Beiträge):
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Veranschlagung: |
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Gemeinde:
(lfd. Kosten) (Investitionen) |
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