Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird ermächtigt, entsprechend der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016, Kredite bis zur folgenden Höhe aufzunehmen.
Finanzhaushalt Inselgemeinde Juist 256.550 €
Vermögensplan Eigenbetrieb Wirtschaftsbetriebe 1.454.600 €
Die Kredite sind zu folgenden Konditionen aufzunehmen:
Auszahlungskurs: 100 %
Tilgung: bis max. 3,50 v.H. zzgl. ersparter Zinsen
Höchstzinssatz: bis max. 2,50 v.H.
Laufzeit: fristenkongruent zu den Investitionen
Sachverhalt/Stellungnahme der Verwaltung:
Zur Finanzierung von Maßnahmen des Finanzhaushalts 2016 der Inselgemeinde Juist und des Vermögensplans 2016 des Eigenbetriebs Wirtschaftsbetriebe Sparte Wasserwerk ist die Aufnahme von Krediten je nach Ausführungsstand der investiven Maßnahmen bis zu einer Höhe von 1.711.150 € erforderlich.
Finanzhaushalt Inselgemeinde Juist 2016:
Kanalsanierung (Pumpstation) 120.000 €
Sirenenanlage Feuerwehr 35.000 €
Rettungswache 15.000 €
Planung Entlastungsstraße 10.000 €
Diverse Positionen GWG 76.550 €
Investitionen gesamt: 256.550
€
Kreditaufnahme 256.550 €
Vermögensplan Eigenbetrieb Wirtschaftsbetriebe Sparte
Wasserwerk 2016
Erneuerung der Vorfilteranlage 1.200.000 €
Kapitalerhöhung HHWG 200.000 €
Neuerstellung des Peilbrunnens Ost 35.000 €
Erneuerung des Wasserrechts 35.000 €
Neuanschaffungen Inventar, BGA 20.000 €
Ordentliche Tilgung 41.600 €
Investitionen gesamt: 1.531.600 €
Bereits berücksichtigte Abschreibungen -77.000
€
Kreditaufnahme 1.454.600
€
Um die geplanten Vorhaben durch einen oder mehrere wirtschaftliche Kredite zu realisieren, ist ein möglichst flexibel gestalteter Handlungsspielraum seitens der Verwaltung notwendig. Daher werden sowohl im Bereich der Tilgung und des Zinssatzes, aber auch für den Bereich der Laufzeit die vorgelegten Konditionen vorgeschlagen, um ohne weitere Beschlüsse seitens des Gemeinderats entsprechend der Marktlage reagieren zu können.
Die Genehmigung der Gesamtbeträge der Kredite gemäß der §§ 120 Abs. 2, 122 Abs. 2 sowie 130 Abs. 1 und Abs. 3 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) erteilte die Kommunalaufsicht des Landkreises Aurich mit Verfügung vom 05. Januar 2017.
Die konkreten Kreditaufnahmen erfolgen in der haushaltsrechtlich möglichen Höhe.
Finanzielle Auswirkungen:
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Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaf-fungskosten/Herstellungskosten):
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Jährliche
Folgekosten:
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Finanzierung: |
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Eigenanteil der
Gemeinde (inkl. Kredite):
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Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse, Spenden, Beiträge):
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Veranschlagung: |
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Gemeinde:
(lfd. Kosten) (Investitionen) |
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