Betreff
Freier bzw. ermäßigter Eintritt im Erlebnisbad für Juister Kinder, Antrag Frau Heiken
Vorlage
2017/272
Aktenzeichen
10.83.04
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

Ohne Beschlussempfehlung

 

Sachverhalt/Stellungnahme der Verwaltung:

Frau Heiken hat einen entsprechenden Antrag gestellt, der als Anlage beigefügt ist.

Frau Heiken fordert, dass die Verwaltung beauftragt werden soll, die Rechtslage erneut zu prüfen und Sachgründe zu finden, die einen freien Eintritt rechtfertigen. 

 

Derzeit liegt der Tarif für Kinder von 6 und 13 Jahren bei 3,00 € für 1,5 Stunden.

Es gibt die Möglichkeit, eine Abo-Card für ein halbes Jahr für 25,00 € zu erwerben. Damit können die Kinder während dieser Zeit täglich für 1,5 Stunden in das Schwimmbad.

Kinder von Kurbeitragszahlern können dagegen das Schwimmbad täglich für 1,5 Stunden nutzen, ohne einen Tarif lösen zu müssen. Dies ist eine Leistung des Kurbeitrages für die kurbeitragspflichtigen Eltern bzw. Mitreisenden.

Diese Tarife wurden einstimmig durch den Gemeinderat beschlossen. 

 

Die Halbjahreskarten wurden seinerzeit als Tarif für die Juister eingerichtet, damit auch diese einen dem Benefit für Gäste vergleichbaren günstigen Tarif nutzen können.    

 

Die Verwaltung hatte in 2015 vorgeschlagen, im Zuge der Anpassung der Tarife an die gesteigerten Kosten auch die Tarife für die Abo-Card von 25,00 € moderat auf 30,00 € anzuheben. Ebenso sollte der Kindertarif auf 4,00 € angehoben werden. Beide Vorschläge wurden seitens des Gemeinderates abgelehnt. Der Tarif für die Abo-Card liegt seit der Einführung im Jahre 2008 unverändert bei 25,00 €.

 

In 2012 wurde von der Gruppe Bündnis Juist bereits ein entsprechender Antrag auf freien Eintritt im Erlebnisbad für Juister Kinder gestellt. Der Antrag wurde nach eingehender Diskussion im Gemeinderat am 26.04.2012 abgelehnt. Der Vorgang ist als Anlage beigefügt.

 

Die Gemeindeverwaltung sieht keine Sachgründe, die eine generelle Begünstigung der juister Kinder rechtfertigen. Der Wohnsitz allein ist kein eine Bevorzugung legitimierender Grund. Daher wird der freie Eintritt bzw. eine Ermäßigung für juister Kinder weiterhin als rechtlich problematisch angesehen und nicht empfohlen.  

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaf-fungskosten/Herstellungskosten):

 

Euro

Jährliche Folgekosten:

 

Ja

 

Nein

 

Euro

 

Finanzierung:

Eigenanteil der Gemeinde (inkl. Kredite):

 

 

Euro

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse, Spenden, Beiträge):

 

Euro

Veranschlagung:

Gemeinde:

 

ErgebnisHH

 

FinanzHH

     (lfd. Kosten)          (Investitionen)

 

BAD

 

Wirtschaftsbetriebe

 

 

Erfolgsplan

 

Vermögensplan