Betreff
1. Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 3 „Touristisches Wohngebiet Ost“
Vorlage
2016/090
Aktenzeichen
60/Wi
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt auf Grundlage der §§ 14 und 16 und 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB sowie der §§ 10 und 58 NKomVG, jeweils in der derzeit aktuellen Fassung, die erste Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 3 „Touristisches Wohngebiet Ost“ in Form des vorliegenden Entwurfs als Satzung.

 

Sachverhalt/Stellungnahme der Verwaltung:

Wesentliche planerische Grundzüge zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 3 wie insbesondere die Festsetzung eines Anteils der Geschossfläche als Dauerwohnraum werden derzeit exemplarisch im Rahmen der Aufstellung der Bebauungspläne Nr. 1 und 4 erarbeitet. Aufgrund der planungsrechtlich komplizierten Materie dauert das Aufstellungsverfahren dieser Bebauungspläne an. Nach Abschluss der Verfahren sollen die entwickelten Grundzüge zügig in die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 3 einfließen.

 

Die Verlängerung der Veränderungssperre um ein Jahr soll das Aufstellungsverfahren des Bebauungsplans Nr. 3 sichern. Wird der Bebauungsplan vor Ablauf des Verlängerungszeitraumes rechtsverbindlich, tritt die Veränderungssperre entsprechend eher außer Kraft

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

x

Nein

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaf-fungskosten/Herstellungskosten):

 

Euro

Jährliche Folgekosten:

 

Ja

 

Nein

 

Euro

 

Finanzierung:

Eigenanteil der Gemeinde (inkl. Kredite):

 

 

Euro

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse, Spenden, Beiträge):

 

Euro

Veranschlagung:

Gemeinde:

 

ErgebnisHH

 

FinanzHH

     (lfd. Kosten)          (Investitionen)

 

BAD

 

Wirtschaftsbetriebe

 

 

Erfolgsplan

 

Vermögensplan