Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt auf Grundlage der §§ 14 und 16 und 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB sowie der §§ 10 und 58 NKomVG, jeweils in der derzeit aktuellen Fassung, die erste Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 3 „Touristisches Wohngebiet Ost“ in Form des vorliegenden Entwurfs als Satzung.
Sachverhalt/Stellungnahme der Verwaltung:
Wesentliche planerische Grundzüge zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 3 wie insbesondere die Festsetzung eines Anteils der Geschossfläche als Dauerwohnraum werden derzeit exemplarisch im Rahmen der Aufstellung der Bebauungspläne Nr. 1 und 4 erarbeitet. Aufgrund der planungsrechtlich komplizierten Materie dauert das Aufstellungsverfahren dieser Bebauungspläne an. Nach Abschluss der Verfahren sollen die entwickelten Grundzüge zügig in die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 3 einfließen.
Die Verlängerung der Veränderungssperre um ein Jahr soll das Aufstellungsverfahren des Bebauungsplans Nr. 3 sichern. Wird der Bebauungsplan vor Ablauf des Verlängerungszeitraumes rechtsverbindlich, tritt die Veränderungssperre entsprechend eher außer Kraft
Finanzielle Auswirkungen:
|
|||||||||||||||||||||||
Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaf-fungskosten/Herstellungskosten):
|
Jährliche Folgekosten:
|
||||||||||||||||||||||
Finanzierung: |
|||||||||||||||||||||||
Eigenanteil der Gemeinde (inkl. Kredite):
|
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse, Spenden,
Beiträge):
|
||||||||||||||||||||||
Veranschlagung: |
|||||||||||||||||||||||
Gemeinde:
(lfd.
Kosten) (Investitionen) |
|
||||||||||||||||||||||