Beschlussvorschlag:
Die Inselgemeinde Juist verzichtet auf allen
kommunalen Flächen auf den Einsatz von Pestiziden. Sollten private
Dienstleistungsunternehmen einen Auftrag zur Pflege öffentlicher Flächen
erhalten, werden diese ebenfalls zu einem Pestizidverzicht verpflichtet. Die
Bevölkerung wird hierüber über die Inselpost informiert und ebenfalls zum
Verzicht auf Pestizide aufgefordert.
Sachverhalt/Stellungnahme der Verwaltung:
1.Juist ist Teil des Niedersächsischen
Nationalparks Wattenmeer und Teil des UNESCO Weltnaturerbe Wattenmeer. Hier
dürfen Pestizide nicht eingesetzt werden.
2. Der Ort Juist gehört zum Biospärenreservat
Niedersächsischem Wattenmeer. Auch hier ist der Einsatz von Pestiziden nur
schwer möglich.
3. Die Inselgemeine ist des Weiteren eine Partnerkommune der Niedersächsischen
Nationalparks Wattenmeer und ist gemeinsam mit der Nationalparkverwaltung
bestrebt die hohe Biodiversität im Nationalpark, im Biospärenreservat und damit
auf der Insel und im Ort Juist zu erhalten und auszubauen.
4. Aus diesen Gründen wird schon seit Jahren auf
den Einsatz von Pestiziden verzichtet.
5. Pestizide verschmutzen Gewässer, Böden .Dies ist insbesondere für unsere
autonome Trinkwasserversorgung von Bedeutung. Pestizide können weltweit
auch in entlegensten Gebieten nachgewiesen werden.
6. Pestizide gefährden unsere Gesundheit. Das
häufig eingesetzte Herbizid Glyphosat wird mittlerweile mit chronischen
Erkrankungen, Störungen des Hormonsystems, Geburtendefekten sowie Krebs und
Parkinson in Verbindung gebracht.
7. Pestizide gefährden unsere Umwelt. Sie zerstören
die Bodenfruchtbarkeit, sind schädlich für Wasserorganismen und haben negative
Auswirkungen auf Bienen und andere Insekten sowie Vögel und Säugetiere.
8. Mit der Erklärung zur „Pestizidfreien Kommunen
bzw. Insel“ untermauern wir nochmals unsere Bemühungen zu einer nachhaltigen
Entwicklung der Nordseeinsel Juist und unterstützen damit das Projekt
„KlimaInsel Juist“. Wir gewinnen darüber hinaus weiter an Glaubwürdigkeit.
9. Kosten sind damit nicht verbunden, da es zu keinen Veränderungen kommt.
10. Gleichzeitig soll ein Grünflächen-Managementplan entwickelt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
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Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaf-fungskosten/Herstellungskosten):
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Jährliche
Folgekosten:
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Finanzierung: |
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Eigenanteil der
Gemeinde (inkl. Kredite):
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Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse, Spenden, Beiträge):
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Veranschlagung: |
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Gemeinde:
(lfd. Kosten) (Investitionen) |
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