Beschlussvorschlag:
Die Kurverwaltung
wird beauftragt für den Zeitraum vom 01. Juni bis 30. September der Jahre 2024
und 2025 die Töwerland-Konzerte fortzuführen. Für die Töwerland-Konzerte werden
wochenweise Musikensembles zur Durchführung der Töwerland-Konzerte engagiert. Die
Ensembles führen an 6 Tagen (Dienstag – Sonntag) jeweils 2 x am Tag ein
eineinhalbstündiges Konzert durch. Hierfür stehen für jedes Jahr 115.025 € zur
Verfügung. Zur Mitte der Töwerland-Konzerte 2025 findet eine Evaluation mit
einer Entscheidung zur Fortführung der Töwerland-Konzerte statt.
Sachverhalt/Stellungnahme der Verwaltung:
In 2022 und 2023
hat die Kurverwaltung erstmals statt der traditionellen Kurkonzerte durch das
Kurorchester, Töwerland-Konzerte mit wöchentlich wechselnden Musikensembles
durchgeführt. Diese Musikensembles haben von Dienstag bis Sonntag jeweils zwei
eineinhalbstündige Konzerte am Vormittag, Nachmittag oder Abend durchgeführt.
Nachdem es im ersten Jahr (2022), wie zu erwarten, viele Beschwerden wegen des
Wegfalls des Kurorchesters gab, sind diese Beschwerden bereits in diesem Jahr
erheblich zurückgegangen und die Zustimmung und Zufriedenheit mit den
Töwerland-Konzerten hat erheblich zugenommen.
Auf dem Ratsinfo „Veranstaltungen“ am Montag, 11. September 2023 fand eine
kurze Evaluation der Töwerland-Konzerte statt. Danach sollen die
Töwerland-Konzerte für die Jahre 2024 und 2025 fortgeführt werden und zur Mitte
des Töwerland-Konzerte 2025 erneut evaluiert werden.
Der Kostenrahmen von 107.000 € konnte 2022 eingehalten
werden und wird auch mit großer Wahrscheinlichkeit 2023 eingehalten werden. Für
die nächsten beiden Jahre sind allerdings inflationsbedingt Preissteigerungen
zu erwarten. Aus diesem Grund wird eine Erhöhung des Betrags von 107.000 € um
nur 7,5% (8.025 €) auf 115.025 € vorgeschlagen.
Nach Angaben der Leiterin des Haus des Kurgastes und als erfahrene
Tontechnikerin können die Probleme mit der Lautstärke der Töwerland-Konzerte
auf dem Kurplatz technisch weitestgehend gelöst werden. Hierfür werden Mittel
im Haushalt 2024 eingestellt.
Finanzielle Auswirkungen:
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Gesamtkosten der Maßnahme
(Anschaf-fungskosten/Herstellungskosten):
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Jährliche
Folgekosten:
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Finanzierung: |
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Eigenanteil
der Gemeinde (inkl. Kredite):
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Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse, Spenden, Beiträge):
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Veranschlagung: |
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Gemeinde:
(lfd. Kosten) (Investitionen) |
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