Beschlussvorschlag:
Die in Anlage 1 genannten Preise für Werbung für
Leistungsträger auf juist.de, Onlinemagazin Seezeichen,
JuistWebApp, Infostelen, Infobildschirmen, JuistPost, Newsletter, Facebook, Instagram und TikTok
werden angenommen.
Sachverhalt/Stellungnahme der Verwaltung:
Mit den in der
Anlage 2 dargestellten Werbemöglichkeiten für Leistungsträger auf juist.de, Onlinemagazin Seezeichen,
JuistWebApp, Infostelen, Infobildschirmen, JuistPost, Newsletter, Facebook,
Instagram und TikTok erhalten alle Leistungsträger attraktive Möglichkeiten zur
Bewerbung des eigenen Betriebs über die Onlinekanäle der Kurverwaltung Juist.
Damit wird der Mehrwert dieser Werbekanäle für die Leistungsträger nochmals
verbessert.
Gleichzeitig werden über diese Werbemöglichkeiten Einnahmen durch die
Kurverwaltung erzielt, die zur Refinanzierung der Onlinemaßnahmen beitragen.
Aus diesen Gründen
wird mit den dargestellten Werbemöglichkeiten eine Synergie zwischen den
Leistungsträgern und der Kurverwaltung erzeugt, die für beide Seiten
vorteilhaft ist
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Finanzielle Auswirkungen:
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Gesamtkosten der Maßnahme
(Anschaf-fungskosten/Herstellungskosten):
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Jährliche
Folgekosten:
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Finanzierung: |
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Eigenanteil
der Gemeinde (inkl. Kredite):
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Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse, Spenden, Beiträge):
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Veranschlagung: |
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Gemeinde:
(lfd. Kosten) (Investitionen) |
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