Geänderter
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Insel Juist beschließt zur Sicherung
des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 10, 6. Änderung
„Siedlung“ gem. §§ 14, 16 Abs. 1 und 17 Abs. 3 des
Baugesetzbuchs (BauGB) i.V.m. §§ 10 Abs. 1 sowie 58 des
Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) jeweils in der zurzeit
gültigen Fassung die vorliegende Satzung über eine erneute Veränderungssperre.
Der Gemeinderat der Insel Juist beschließt zur Sicherung des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 10, 6. Änderung „Siedlung“ gem. §§ 14 Abs. 1, 16 Abs. 1 und 17 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 1, 2 des Gesetzes vom 4. Januar 2023 (BGBl. I Nr. 6) und §§ 10 Abs. 1 sowie 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 22. September 2022 (Nds. GVBl. S. 588) die vorliegende Satzung über eine erneute Veränderungssperre für ein Jahr.
Sachverhalt/Stellungnahme der Verwaltung:
Der Rat der Inselgemeinde Juist
hat in seiner Sitzung am 10.09.2020 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr.
10 6. Änderung „Siedlung“ beschlossen.
Zur Sicherung der Planung für dieses Gebiet wurde die Veränderungssperre erlassen, die am 18.09.2020 bekanntgemacht wurde. Nach §17 BauGB Abs.3 kann eine außer Kraft getretene Veränderungssperre erneut beschlossen werden, wenn die Voraussetzungen hierfür gegeben sind. Das trifft zu. Somit kann die Veränderungssperre um ein weiteres Jahr nach §17 Abs.3 BauGB verlängert werden.
Finanzielle Auswirkungen:
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Gesamtkosten der Maßnahme
(Anschaf-fungskosten/Herstellungskosten):
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Jährliche
Folgekosten:
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Finanzierung: |
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Eigenanteil
der Gemeinde (inkl. Kredite):
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Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse, Spenden, Beiträge):
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Veranschlagung: |
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Gemeinde:
(lfd. Kosten) (Investitionen) |
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