Beschlussvorschlag:
Die Inselgemeinde Juist
begrüßt die Einigung hinsichtlich des Verbleibs der Kita-Trägerschaft und
stimmt dem Abschluss der Vereinbarung über die Aufgabenwahrnehmung zur
Förderung von Kindern in Kindertagesstätten sowie über die Durchführung eines
Qualitätssicherungsverfahrens (Kita-Vereinbarung) in der vorgelegten Form zu,
vorbehaltlich der Machbarkeit durch den Ev.-luth. Kirchenkreisverband als
freier Träger der KiTa auf Juist.
Sachverhalt/Stellungnahme der Verwaltung:
Sach-
und Rechtslage:
Im
Landkreis Aurich wird die Aufgabe der Förderung von Kindern in
Tageseinrichtungen von den kreisangehörigen Kommunen wahrgenommen. Zur Regelung
der Aufgabenwahrnehmung wurde zuletzt zwischen dem Landkreis Aurich als
örtlichem Träger der Kinder- und Jugendhilfe und den kreisangehörigen Kommunen
eine entsprechende Vereinbarung mit einer Laufzeit vom 01.01.2015 bis zum
31.12.2020 geschlossen. Aktuell wird die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen
weiterhin von den kreisangehörigen Kommunen wahrgenommen, ohne dass dies über
eine neu abgeschlossene Kita-Vereinbarung legitimiert wurde.
Seit
dem Frühjahr 2021 wurden verschiedene Schritte mit dem Ziel der Fortsetzung der
bisherigen Aufgabenwahrnehmung durch die kreisangehörigen Kommunen unternommen.
Unter Beteiligung der Kommunen wurden zunächst Unterlagen angefordert, Daten
erhoben und ausgewertet. Ab September 2022 folgten in regelmäßigen Abständen
Arbeitskreistreffen unter Beteiligung der Hauptverwaltungsbeamten der
kreisangehörigen Kommunen sowie der fachverantwortlichen Mitarbeiter zu den
Themenbereichen Qualität, Ausbau und Kita-Gebühr.
Es
bestand schließlich Einigkeit, die Aufgabe der Betreuung von Kindern in
Tageseinrichtungen auch weiterhin in gemeinsamer Verantwortung
partnerschaftlich zu bewältigen. Hierbei soll zukünftig verstärkt darauf
hingewirkt werden, dass die Kindertagesstätten nicht nur die gesetzlichen und
fachlichen Mindeststandards erfüllen, sondern dass auch eine innovative,
zukunftsweisende und permanente Qualitätsentwicklung erfolgt.
Dabei war auch ein
weiteres erklärtes Ziel, ein tragfähiges und zukunftsorientiertes Modell zur
Finanzierung der Aufgabenwahrnehmung zu entwickeln. Es ist beabsichtigt, dass
sich der Landkreis Aurich und die kreisangehörigen Kommunen im Rahmen einer
gemeinsamen Initiative beim Land Niedersachsen und auch beim Bund dafür
einsetzen, dass sich diese staatlichen Stellen zukünftig in größerem Umfang an
den Kosten für den Betrieb von Kindertagesstätten beteiligen.
Um die
Aufgabe der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen auch weiterhin von den
kreisangehörigen Kommunen wahrzunehmen, ist der Abschluss einer neuen
Kita-Vereinbarung erforderlich.
In den vergangenen rund 14 Monaten hat ein Arbeitskreis,
bestehend aus Vertretern der Hauptverwaltungsbeamten und des Landkreises,
intensiv in vielen Gesprächen, die online und in Präsenz stattfanden, einen
Vereinbarungsentwurf erarbeitet.
Der vorliegende Entwurf findet die Zustimmung aller Hauptverwaltungsbeamten
und der Kreisspitze. Es ist vorgesehen, diesen in allen Kommunen einheitlich im
zuständigen Fachausschuss zu beraten und im Verwaltungsausschuss beschließen zu
lassen
Kurz zusammengefasst enthält der Entwurf folgende wichtige
Eckpunkte:
Qualität
Der Landkreis Aurich ist als Träger der öffentlichen
Jugendhilfe nach § 79 a SGB VIII verpflichtet, Grundsätze und Maßstäbe für die
Bewertung der Qualität sowie geeignete Maßnahmen zu ihrer Gewährleistung
weiterzuentwickeln, anzuwenden und regelmäßig zu überprüfen. Diese
Qualitätsstandards werden als Grundsätze und Maßstäbe zur Bewertung der
pädagogischen Qualität in einer Anlage verbindlich beschrieben und werden damit
wesentlicher Bestandteil der neuen Kita-Vereinbarung.
Die kreisangehörigen Kommunen haben in diesem Zusammenhang
sicherzustellen, dass sowohl die in kommunaler als auch in freier Trägerschaft geführten Kindertagesstätten diesen
Qualitätsstandard erfüllen. Dementsprechend
besteht auch die Absicht, die zwischen kreisangehörigen Kommunen und freien
Trägern zu schließenden Verträge zu vereinheitlichen.
Ausbauziele
Der Landkreis Aurich als örtlicher Jugendhilfeträger führt
einen jährlichen KiTa-Dialog mit den kreisangehörigen Kommunen. Im Rahmen des
KiTa-Dialoges werden örtlich individuelle Ausbau- und Qualitätsziele
vereinbart. Grundlage für die gemeinsame Vereinbarung von Ausbauzielen ist die
jeweils aktuelle Fortschreibung der Bedarfsplanung für die
Kindertagesbetreuung.
Kita-Gebühren
Aktuell stellt sich die Gebührenerhebung in den im
Kreisgebiet verorteten Kindertagesstätten als sehr inhomogen dar. Der Landkreis
Aurich und die kreisangehörigen Kommunen sind sich darüber einig, dass die
damit einhergehende Gebühren- und Satzungssituation in Übereinstimmung gebracht
werden muss. Ziel ist es daher, die Gebühren für die Förderung von Kindern in
Tageseinrichtungen ab dem 01.08.2024 in allen kreisangehörigen Kommunen und dem
Landkreis Aurich einheitlich festzulegen.
Finanzierung der Betriebskosten
Der Landkreis Aurich
gewährt den Kommunen einen Zuschuss für den laufenden Betrieb der
Kindertagesstätten (Betriebskostenzuschuss). Dieser Betriebskostenzuschuss wird
zum 31.12. eines jeden Jahres für das jeweils vorangehende Kalenderjahr in Höhe
eines Prozentsatzes auf die für den laufenden Betrieb der Einrichtungen
erforderlichen Gesamtaufwendungen der kreisangehörigen Kommunen gewährt, soweit
diese nicht bereits durch andere für diesen Zweck vorgesehenen Erträge (u. a.
Landes-Finanzhilfe, Elternbeiträge) gedeckt sind.
Der Prozentsatz steigt
ausgehend von 36,5 % für das Jahr 2023 um jährlich 1,5 %, um dann im
Kalenderjahr 2032 einen Satz von 50 % zu erreichen.
Im Vergleich zum bisherigen Abrechnungsmodus, der eine
jährliche Gesamtleistung von 7,1 Mio. Euro beinhaltete, ergibt sich durch diese
neue Berechnung für die Kommunen eine Erhöhung
des Kreiszuschusses um insgesamt 6,6 Mio. Euro pro Jahr.
Investitionskostenförderung
Der Landkreis Aurich verpflichtet sich, zur Regelung der
Investitionskostenförderung eine entsprechende Förderrichtlinie zu
erlassen, die ebenfalls als Anlage Bestandteil der Kita-Vereinbarung ist.
Durch die Förderrichtlinie sollen Investitionen in
Sachanlagen für
a) zusätzlich
geschaffene Betreuungsplätze in Tageseinrichtungen für Kinder,
b) Erhaltungsmaßnahmen
für bestehende Betreuungsplätze, die ohne diese erforderlichen
Erhaltungsmaßnahmen wegfallen würden/Ersatzbauten für bestehende Tageseinrichtungen
für Kinder,
c) Bauten für bestehende Tageseinrichtungen für Kinder
gefördert werden.
Der Richtwert der Förderung beträgt 10.000 Euro pro neu
geschaffenem Krippenplatz und 6.000 Euro pro neu geschaffenem
Kindergartenplatz.
Ermöglicht werden soll auch eine Förderung für sonstige
Bauten, die geschaffen werden, um die Betreuungsqualität oder den
Betreuungsumfang auszuweiten, ohne die genehmigte Platzzahl dabei zu erhöhen.
In diesem Fall erfolgt die Förderung mit einem 1/5 Anteil der vorgenannten
maßgeblichen Richtwerte, ist jedoch auf maximal 20% der Herstellungskosten
begrenzt.
Die tatsächliche Förderung errechnet sich anteilig am
Richtwert anhand der U3- und Ü3- Versorgungsquote der kreisangehörigen Kommune,
in der die Investition geplant ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass die der Kita-Vereinbarung
als Anlage IV beigefügte „Investitions-Richtlinie“ noch vom Kreistag des
Landkreises Aurich beschlossen werden muss, um in Kraft treten zu können.
Abrechnung der Jahre
2021 und 2022
Auf Basis der bis zum
31.12.2022 fortgesetzten Vereinbarung über die Aufgabenwahrnehmung zur
Förderung von Kindern in Kindertagesstätten sowie über die Durchführung eines
Qualitätssicherungsverfahren (Gütesiegel) 2015 in der Fassung vom 14.04.2015
erfolgt für die Jahre 2021 und 2022 eine Schlussabrechnung mit einem Grundwert
für die Berechnung des Zuschusses in Höhe von 1.000,00 Euro (Gesamtfaktor 1).
Entgegen der bislang
bestehenden Regelung werden für die Jahre 2021 und 2022 die jährlich
genehmigten, und nicht wie bisher die jährlich besetzten, Plätze in
Kindertageseinrichtungen, die über eine Betriebserlaubnis und eine Konzeption
nach dem Nds. Orientierungsplan für Bildung, Erziehung und Betreuung verfügen
und eine mindestens 20-stündige Wochenbetreuungszeit vorhalten, bezuschusst.
Gegenüber der alten Regelung zur Abrechnung des
Betriebskostenzuschusses ergeben sich für die für die Jahre 2021 und 2022
getroffene Sonderregelung zusätzliche Leistungen in Höhe von 2,6 Mio. Euro für
jedes Jahr.
Einheitliches Monitoring
Zukünftig wird die
Fachberatung für Kindertagesstätten des Landkreises Aurich die kreisangehörigen
Kommunen bei der Wahrnehmung der ihnen übertragenen Aufgaben beraten, begleiten
und unterstützen.
Der Bürgermeister begrüßt
den Vereinbarungsentwurf. Die langen und intensiven Verhandlungen haben zu
einem für alle Beteiligten guten Ergebnis geführt. Durch den Abschluss haben
alle Kommunen und alle Kita-Träger Planungssicherheit für die nächsten Jahre.
Sehr positiv ist die Bereitschaft des Landkreises zu werten, auch rückwirkend
für die Jahr 2021 und 2022 seinen Finanzierungsanteil zu erhöhen. Die
Landesgeschäftsstelle des Nds. Städte- und Gemeindebundes (NSGB) hat den
Kreisverband Aurich des NSGB bei den Verhandlungen begleitet und stand den
kreisangehörigen Kommunen bei der Verschriftlichung mit juristischem
Sachverstand beratend zur Seite. Siehe auch beigefügtes Schreiben.
Finanzielle Auswirkung:
Die Inselgemeinde Juist hat
im Haushalt 2023 für den Kindergarten auf Juist 280.000 € als Zuweisung für die
Kirche als freier Träger eingeplant. Nach der bisher gültigen Kita-Vereinbarung
wurde vom Landkreis Aurich eine finanzielle Beteiligung in Höhe von 13.244,04 €
für das Haushaltsjahr 2022 übernommen. Für 2023 liegt aktuell noch keine
Abrechnung vor.
Durch den Neuabschluss der
Vereinbarung und einem beginnenden Finanzierungsanteil von 36,5 % wird sich für das Jahr 2023 eine
erhöhte LK-Beteiligung ergeben. Weiterhin erhält die Gemeinde für die Jahre
2021 und 2022 eine Nachzahlung.
Durch die sukzessive
Steigerung der prozentualen Beteiligung durch den Landkreis wird sich der
Finanzierungsanteil des Landkreises entsprechend erhöhen bzw. der gemeindliche
Anteil reduzieren. Da die Kostensteigerungen für einen 10-Jahres-Zeitraum kaum
vorhergesagt werden können, kann an dieser Stelle auch keine Aussage mit
validen Finanzierungs-Zahlen getätigt werden.
Stellungnahme der pädagogischen Leitung des
Kirchenkreisverbandes, Frau Korth:
Die zuständige Sachbearbeiterin, Ulrike Petrick und
Frau Korth haben die Kita- Vereinbarung gemeinsam durchgearbeitet und haben
eine Version mit entsprechenden Kommentaren versehen.
Alles was das Qualitätsmanagement betrifft, sei die
Kirche als freier Träger auf der sicheren Seite. Im Anhang finden Sie auch
unsere Prozesslandkarte, die zeigt, welche Themen in den Kitas der Kirche
erarbeitet sind.
Bedenken hat Frau Korth bezüglich der vorgegebenen
Konten, da diese nicht mit denen der Kirche übereinstimmen, insbesondere die
Forderung nach „Kontoauszüge
aus dem Kassenprogramm sind beizufügen – mit Einzelbeleg“.
Projekte, für die die Kirche zu Beginn der
Projektlaufzeit die Mittel erhalten, die jedoch über mehrere Haushaltsjahre
laufen, finden in der Vereinbarung keine Berücksichtigung, so Frau Korth.
Alle Fragen rund um Finanzen, Haushalt, Kosten
etc. müssen näher betrachtet und im Vorfeld mit Frau Ulrike Petrick und Jens
Ottersberg vom Kirchenkreisverband kommuniziert werden. Frau Korth schlägt vor,
für Juist Gespräche vor Ort zu führen. Das wäre allerdings erst nach dem
29.06.2023 möglich.
Finanzielle Auswirkungen:
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Gesamtkosten der Maßnahme
(Anschaf-fungskosten/Herstellungskosten):
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Jährliche
Folgekosten:
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Finanzierung: |
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Eigenanteil
der Gemeinde (inkl. Kredite):
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Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse, Spenden, Beiträge):
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Veranschlagung: |
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Gemeinde:
(lfd. Kosten) (Investitionen) |
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