Betreff
Abschluss einer Vereinbarung über die Aufgabenwahrnehmung zur Förderung von Kindern in Kindertagesstätten sowie über die Durchführung eines Qualitätssicherungsverfahrens (Kita-Vereinbarung)
Vorlage
BV/2023/083
Aktenzeichen
32-51-15-20
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Inselgemeinde Juist begrüßt die Einigung hinsichtlich des Verbleibs der Kita-Trägerschaft und stimmt dem Abschluss der Vereinbarung über die Aufgabenwahrnehmung zur Förderung von Kindern in Kindertagesstätten sowie über die Durchführung eines Qualitätssicherungsverfahrens (Kita-Vereinbarung) in der vorgelegten Form zu, vorbehaltlich der Machbarkeit durch den Ev.-luth. Kirchenkreisverband als freier Träger der KiTa auf Juist.

 

Sachverhalt/Stellungnahme der Verwaltung:

Sach- und Rechtslage:

Im Landkreis Aurich wird die Aufgabe der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen von den kreisangehörigen Kommunen wahrgenommen. Zur Regelung der Aufgabenwahrnehmung wurde zuletzt zwischen dem Landkreis Aurich als örtlichem Träger der Kinder- und Jugendhilfe und den kreisangehörigen Kommunen eine entsprechende Vereinbarung mit einer Laufzeit vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2020 geschlossen. Aktuell wird die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen weiterhin von den kreisangehörigen Kommunen wahrgenommen, ohne dass dies über eine neu abgeschlossene Kita-Vereinbarung legitimiert wurde.

 

Seit dem Frühjahr 2021 wurden verschiedene Schritte mit dem Ziel der Fortsetzung der bisherigen Aufgabenwahrnehmung durch die kreisangehörigen Kommunen unternommen. Unter Beteiligung der Kommunen wurden zunächst Unterlagen angefordert, Daten erhoben und ausgewertet. Ab September 2022 folgten in regelmäßigen Abständen Arbeitskreistreffen unter Beteiligung der Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Kommunen sowie der fachverantwortlichen Mitarbeiter zu den Themenbereichen Qualität, Ausbau und Kita-Gebühr.

 

Es bestand schließlich Einigkeit, die Aufgabe der Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen auch weiterhin in gemeinsamer Verantwortung partnerschaftlich zu bewältigen. Hierbei soll zukünftig verstärkt darauf hingewirkt werden, dass die Kindertagesstätten nicht nur die gesetzlichen und fachlichen Mindeststandards erfüllen, sondern dass auch eine innovative, zukunftsweisende und permanente Qualitätsentwicklung erfolgt.

 

Dabei war auch ein weiteres erklärtes Ziel, ein tragfähiges und zukunftsorientiertes Modell zur Finanzierung der Aufgabenwahrnehmung zu entwickeln. Es ist beabsichtigt, dass sich der Landkreis Aurich und die kreisangehörigen Kommunen im Rahmen einer gemeinsamen Initiative beim Land Niedersachsen und auch beim Bund dafür einsetzen, dass sich diese staatlichen Stellen zukünftig in größerem Umfang an den Kosten für den Betrieb von Kindertagesstätten beteiligen.

Um die Aufgabe der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen auch weiterhin von den kreisangehörigen Kommunen wahrzunehmen, ist der Abschluss einer neuen Kita-Vereinbarung erforderlich.

 

In den vergangenen rund 14 Monaten hat ein Arbeitskreis, bestehend aus Vertretern der Hauptverwaltungsbeamten und des Landkreises, intensiv in vielen Gesprächen, die online und in Präsenz stattfanden, einen Vereinbarungsentwurf erarbeitet.

 

Der vorliegende Entwurf findet die Zustimmung aller Hauptverwaltungsbeamten und der Kreisspitze. Es ist vorgesehen, diesen in allen Kommunen einheitlich im zuständigen Fachausschuss zu beraten und im Verwaltungsausschuss beschließen zu lassen

 

 

Kurz zusammengefasst enthält der Entwurf folgende wichtige Eckpunkte:

 

Qualität

Der Landkreis Aurich ist als Träger der öffentlichen Jugendhilfe nach § 79 a SGB VIII verpflichtet, Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität sowie geeignete Maßnahmen zu ihrer Gewährleistung weiterzuentwickeln, anzuwenden und regelmäßig zu überprüfen. Diese Qualitätsstandards werden als Grundsätze und Maßstäbe zur Bewertung der pädagogischen Qualität in einer Anlage verbindlich beschrieben und werden damit wesentlicher Bestandteil der neuen Kita-Vereinbarung.

Die kreisangehörigen Kommunen haben in diesem Zusammenhang sicherzustellen, dass sowohl die in kommunaler als auch in freier Trägerschaft geführten Kindertagesstätten diesen Qualitätsstandard erfüllen. Dementsprechend besteht auch die Absicht, die zwischen kreisangehörigen Kommunen und freien Trägern zu schließenden Verträge zu vereinheitlichen.

 

Ausbauziele

Der Landkreis Aurich als örtlicher Jugendhilfeträger führt einen jährlichen KiTa-Dialog mit den kreisangehörigen Kommunen. Im Rahmen des KiTa-Dialoges werden örtlich individuelle Ausbau- und Qualitätsziele vereinbart. Grundlage für die gemeinsame Vereinbarung von Ausbauzielen ist die jeweils aktuelle Fortschreibung der Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung.

 

Kita-Gebühren

Aktuell stellt sich die Gebührenerhebung in den im Kreisgebiet verorteten Kindertagesstätten als sehr inhomogen dar. Der Landkreis Aurich und die kreisangehörigen Kommunen sind sich darüber einig, dass die damit einhergehende Gebühren- und Satzungssituation in Übereinstimmung gebracht werden muss. Ziel ist es daher, die Gebühren für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen ab dem 01.08.2024 in allen kreisangehörigen Kommunen und dem Landkreis Aurich einheitlich festzulegen.

 

Finanzierung der Betriebskosten

Der Landkreis Aurich gewährt den Kommunen einen Zuschuss für den laufenden Betrieb der Kindertagesstätten (Betriebskostenzuschuss). Dieser Betriebskostenzuschuss wird zum 31.12. eines jeden Jahres für das jeweils vorangehende Kalenderjahr in Höhe eines Prozentsatzes auf die für den laufenden Betrieb der Einrichtungen erforderlichen Gesamtaufwendungen der kreisangehörigen Kommunen gewährt, soweit diese nicht bereits durch andere für diesen Zweck vorgesehenen Erträge (u. a. Landes-Finanzhilfe, Elternbeiträge) gedeckt sind.

Der Prozentsatz steigt ausgehend von 36,5 % für das Jahr 2023 um jährlich 1,5 %, um dann im Kalenderjahr 2032 einen Satz von 50 % zu erreichen.

Im Vergleich zum bisherigen Abrechnungsmodus, der eine jährliche Gesamtleistung von 7,1 Mio. Euro beinhaltete, ergibt sich durch diese neue Berechnung für die Kommunen eine Erhöhung des Kreiszuschusses um insgesamt 6,6 Mio. Euro pro Jahr.

 

Investitionskostenförderung

Der Landkreis Aurich verpflichtet sich, zur Regelung der Investitionskostenförderung eine entsprechende Förderrichtlinie zu erlassen, die ebenfalls als Anlage Bestandteil der Kita-Vereinbarung ist.

Durch die Förderrichtlinie sollen Investitionen in Sachanlagen für

a) zusätzlich geschaffene Betreuungsplätze in Tageseinrichtungen für Kinder,

b) Erhaltungsmaßnahmen für bestehende Betreuungsplätze, die ohne diese erforderlichen Erhaltungsmaßnahmen wegfallen würden/Ersatzbauten für bestehende Tageseinrichtungen für Kinder,

c) Bauten für bestehende Tageseinrichtungen für Kinder

gefördert werden.

Der Richtwert der Förderung beträgt 10.000 Euro pro neu geschaffenem Krippenplatz und 6.000 Euro pro neu geschaffenem Kindergartenplatz.

Ermöglicht werden soll auch eine Förderung für sonstige Bauten, die geschaffen werden, um die Betreuungsqualität oder den Betreuungsumfang auszuweiten, ohne die genehmigte Platzzahl dabei zu erhöhen. In diesem Fall erfolgt die Förderung mit einem 1/5 Anteil der vorgenannten maßgeblichen Richtwerte, ist jedoch auf maximal 20% der Herstellungskosten begrenzt.

Die tatsächliche Förderung errechnet sich anteilig am Richtwert anhand der U3- und Ü3- Versorgungsquote der kreisangehörigen Kommune, in der die Investition geplant ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass die der Kita-Vereinbarung als Anlage IV beigefügte „Investitions-Richtlinie“ noch vom Kreistag des Landkreises Aurich beschlossen werden muss, um in Kraft treten zu können.

 

Abrechnung der Jahre 2021 und 2022

Auf Basis der bis zum 31.12.2022 fortgesetzten Vereinbarung über die Aufgabenwahrnehmung zur Förderung von Kindern in Kindertagesstätten sowie über die Durchführung eines Qualitätssicherungsverfahren (Gütesiegel) 2015 in der Fassung vom 14.04.2015 erfolgt für die Jahre 2021 und 2022 eine Schlussabrechnung mit einem Grundwert für die Berechnung des Zuschusses in Höhe von 1.000,00 Euro (Gesamtfaktor 1).

Entgegen der bislang bestehenden Regelung werden für die Jahre 2021 und 2022 die jährlich genehmigten, und nicht wie bisher die jährlich besetzten, Plätze in Kindertageseinrichtungen, die über eine Betriebserlaubnis und eine Konzeption nach dem Nds. Orientierungsplan für Bildung, Erziehung und Betreuung verfügen und eine mindestens 20-stündige Wochenbetreuungszeit vorhalten, bezuschusst.

Gegenüber der alten Regelung zur Abrechnung des Betriebskostenzuschusses ergeben sich für die für die Jahre 2021 und 2022 getroffene Sonderregelung zusätzliche Leistungen in Höhe von 2,6 Mio. Euro für jedes Jahr.

 

Einheitliches Monitoring

Zukünftig wird die Fachberatung für Kindertagesstätten des Landkreises Aurich die kreisangehörigen Kommunen bei der Wahrnehmung der ihnen übertragenen Aufgaben beraten, begleiten und unterstützen.

 

Der Bürgermeister begrüßt den Vereinbarungsentwurf. Die langen und intensiven Verhandlungen haben zu einem für alle Beteiligten guten Ergebnis geführt. Durch den Abschluss haben alle Kommunen und alle Kita-Träger Planungssicherheit für die nächsten Jahre. Sehr positiv ist die Bereitschaft des Landkreises zu werten, auch rückwirkend für die Jahr 2021 und 2022 seinen Finanzierungsanteil zu erhöhen. Die Landesgeschäftsstelle des Nds. Städte- und Gemeindebundes (NSGB) hat den Kreisverband Aurich des NSGB bei den Verhandlungen begleitet und stand den kreisangehörigen Kommunen bei der Verschriftlichung mit juristischem Sachverstand beratend zur Seite. Siehe auch beigefügtes Schreiben.

 

 

Finanzielle Auswirkung:

 


Die Inselgemeinde Juist hat im Haushalt 2023 für den Kindergarten auf Juist 280.000 € als Zuweisung für die Kirche als freier Träger eingeplant. Nach der bisher gültigen Kita-Vereinbarung wurde vom Landkreis Aurich eine finanzielle Beteiligung in Höhe von 13.244,04 € für das Haushaltsjahr 2022 übernommen. Für 2023 liegt aktuell noch keine Abrechnung vor.

 

Durch den Neuabschluss der Vereinbarung und einem beginnenden Finanzierungsanteil von        36,5 % wird sich für das Jahr 2023 eine erhöhte LK-Beteiligung ergeben. Weiterhin erhält die Gemeinde für die Jahre 2021 und 2022 eine Nachzahlung.

 

Durch die sukzessive Steigerung der prozentualen Beteiligung durch den Landkreis wird sich der Finanzierungsanteil des Landkreises entsprechend erhöhen bzw. der gemeindliche Anteil reduzieren. Da die Kostensteigerungen für einen 10-Jahres-Zeitraum kaum vorhergesagt werden können, kann an dieser Stelle auch keine Aussage mit validen Finanzierungs-Zahlen getätigt werden.

 

Stellungnahme der pädagogischen Leitung des Kirchenkreisverbandes, Frau Korth:

 

Die zuständige Sachbearbeiterin, Ulrike Petrick und Frau Korth haben die Kita- Vereinbarung gemeinsam durchgearbeitet und haben eine Version mit entsprechenden Kommentaren versehen.

 

Alles was das Qualitätsmanagement betrifft, sei die Kirche als freier Träger auf der sicheren Seite. Im Anhang finden Sie auch unsere Prozesslandkarte, die zeigt, welche Themen in den Kitas der Kirche erarbeitet sind.

 

Bedenken hat Frau Korth bezüglich der vorgegebenen Konten, da diese nicht mit denen der Kirche übereinstimmen, insbesondere die Forderung nach Kontoauszüge aus dem Kassenprogramm sind beizufügen – mit  Einzelbeleg.

Projekte, für die die Kirche zu Beginn der Projektlaufzeit die Mittel erhalten, die jedoch über mehrere Haushaltsjahre laufen, finden in der Vereinbarung keine Berücksichtigung, so Frau Korth.

 

Alle Fragen rund um Finanzen, Haushalt, Kosten etc. müssen näher betrachtet und im Vorfeld mit Frau Ulrike Petrick und Jens Ottersberg vom Kirchenkreisverband kommuniziert werden. Frau Korth schlägt vor, für Juist Gespräche vor Ort zu führen. Das wäre allerdings erst nach dem 29.06.2023 möglich.

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja

 

Nein

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaf-fungskosten/Herstellungskosten):

 

Euro

Jährliche Folgekosten:

 

Ja

 

Nein

 

Euro

 

Finanzierung:

Eigenanteil der Gemeinde (inkl. Kredite):

 

 

Euro

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse, Spenden, Beiträge):

 

Euro

Veranschlagung:

Gemeinde:

 

ErgebnisHH

 

FinanzHH

     (lfd. Kosten)          (Investitionen)

 

BAD

 

Wirtschaftsbetriebe

 

 

Erfolgsplan

 

Vermögensplan