Betreff
Antrag auf Aufnahme in das Dorfentwicklungsprogramm
Vorlage
BV SG 60/2023/081
Art
Bauverwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Juist begrüßt die Beantragung zur Aufnahme in das Dorfentwicklungsprogramm des Landes Niedersachsen. Der Antrag besteht darin, gemeinsam als Inselregion mit den Inseln Wangerooge, Spiekeroog und Baltrum die Aufnahme in das Programm zu stellen.

Die Kosten für die Antragsstellung betragen pro Insel ca. 4.500 Euro, sie sind im Haushalt entsprechend eingestellt.

Da eine Antragstellung mit allen notwendigen Unterlagen im erforderlichen Umfang nicht von der Verwaltung erstellt werden kann, soll die Aufgabe von einer Fremdfirma (z.B. der ARSU) übernommen werden. Hierfür wird ebenfalls eine gemeinsame Lösung mit den beteiligten Inseln angestrebt.

Nachdem eine Aufnahme in das Programm erfolgt ist, wird ein Dorfentwicklungsplan erstellt. Hierfür werden die bestehenden Ergebnisse des Lebensraumkonzeptes berücksichtigt. Die Folgekosten werden unterhalb von 10.000€ liegen, dienen dann aber für weitere 5-8 Jahre als Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln des Dorfentwicklungsprogrammes. Eine Förderantragstellung ist dann auch für private Antragsteller möglich.

 

 

Sachverhalt/Stellungnahme der Verwaltung:

Die Verwaltung erwägt die Aufnahme in das Dorfentwicklungsprogramm des Landes

Niedersachsen. Wir haben in den vergangenen Jahren bereits gute Erfahrungen mit

dieser Förderkulisse gemacht. In den letzten Jahren wurde sie vom Land kontinuierlich weiterentwickelt und den aktuellen Erfordernissen angepasst. Das frühere Dorferneuerungsprogramm war auf Einzelförderungen ausgerichtet, heute sind es Dorfentwicklungsgebiete mit 3-5 Ortschaften und max. 8.000 Einwohnern. Hier kam die Idee auf, dass wir uns mit Wangerooge, Spiekeroog und Baltrum zusammen um die Aufnahme bewerben. Wir würden eine Begleitung durch die ARSU aus Oldenburg anstreben, die uns auch im „Wattenmeerachter“ begleiten und sich in den Förderrichtlinien, wie auch auf den Inseln, gut auskennen.

 

Die Vorgehensweise erfolgt mehrstufig.

 

 

1) Antrag auf Aufnahme in das Dorfentwicklungsprogramm

Hierbei handelt es sich um eine Bewerbung nebst umfangreichen Vorarbeiten. Sofern in einem Bezirk mehrere Anträge vorliegen, entscheidet eine Jury nach einem

Punktesystem über die Aufnahme. Eine erneute Bewerbung ist im Folgejahr möglich. 

 

bei positiver Aufnahme

 

2) Erarbeitung eines Dorfentwicklungsplans

Gemeinschaftlicher Prozess über den Zeitraum von 1-1,5 Jahren, begleitet über eine

Agentur (75% Förderung). Im Dorfentwicklungsplan werden Entwicklungsziele erarbeitet und festgelegt, konkrete Maßnahmen abgeleitet und priorisiert. Die Erarbeitung erfolgt partizipativ; aus der Mitte der Inselgemeinschaft.  Der Fokus liegt nicht auf touristische Maßnahmen, sondern auf dem dörflichen Leben, Erhaltung bzw. Verbesserung der Attraktivität und Funktionalität ländlicher Siedlungen als Wohn-, Wirtschafts-, Sozial- und Kulturraum. Dieser Vorgang kann durch das bestehende Lebensraumkonzept stark vereinfacht werden.

 

3) Maßnahmenumsetzung

Umsetzung von kommunalen und privaten Maßnahmen unter Berücksichtigung von

Fördermitteln. Kommunale Projekte werden je nach Steuereinnahmekraft bzw. aufgrund deren Abweichung gefördert: bei 15% über dem Durchschnitt mit 45%, bei Durschnitt 55% und unter dem Durchschnitt der Steuereinnahmekraft mit 65%. Dabei sind aufgrund der Teilnahme im LEADER-Wattenmeer-Achter in jeder der drei Kategorien 10% aufzuschlagen. Bei kommunalen Projekten kann die Förderhöhe bis zu 500.000€ betragen.

Aber auch für gemeinnützige und private Vorhabenträger ist die Dorfentwicklung interessant. Gemeinnützige Träger werden mit 65% (plus 10% für LEADER), private mit 35% (plus 5% für LEADER) der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert. Die maximale Förderhöhe beträgt hier zwischen 50.000€ und 150.000€.

 

 

4) Dorfmoderation / Umsetzungsbegleitung

Die Erstellung des Dorfentwicklungsplans (2) sowie die Umsetzungsphase (3) werden über externe Fachbüros begleitet. Die Ausgaben werden zu 75% (65%+10%) gefördert.

Zudem wird die Ausbildung von ehrenamtlichen Dorfmoderator:innen aus der Mitte der Inselbevölkerung gefördert. Während der Umsetzungsphase erfolgt eine fachliche Begleitung durch externe Büros, die einzelne Maßnahmen vor Ort begleiten, bis hin zur Antragstellung. Mit diesen Instrumenten wird eine größtmögliche Umsetzungsorientierung angestrebt. Vor allem der Einsatz der Dorfmoderator:innen verstehen wir als eine Verstetigung unserer kommunalen Gemeinwesensaktivitäten.

 

Wie gesagt, ist eine Antragstellung nur im Verbund einer Dorfregion möglich, nach

aktuellem Stand wollen sich die Inseln Wangerooge, Spiekeroog, Juist und Baltrum

gemeinsam bewerben. Eine grobe Abstimmung hat stattgefunden.

Die Inselregion macht das Konzept aufwendiger, birgt aber den Vorteil, dass

Erfahrungsschätze der Nachbarinseln einbezogen und Synergien gebildet werden. Die Umsetzung von insel-individuellen, aber auch gemeinschaftlichen Maßnahmen der Inselregion ist möglich. Ein weiterer Vorteil ist die Teilung der administrativen Kosten. 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Die Antragsstellung (1) sollte extern begleitet werden. Die Kosten sind nicht förderfähig und liegen bei knapp 20.000€. Somit ist für jede Insel (bei vier teilnehmen Gemeinden) ein Eigenanteil in Höhe von ca. 5.000€ zu leisten.

 

Die Erarbeitung des Dorfentwicklungsplans (2) kostet, so Erfahrungswerte von

bestehenden Dorfgemeinschaften, 60.000 – 100.000 €. Die Kosten sind förderfähig, es verbleibt ein Eigenanteil (bei vier teilnehmen Gemeinden) von 5.000 - 8.000€.

 

 

Die Kosten für die Maßnahmenumsetzung (ab 2024ff) sind abhängig von den Projekten, da für jedes einzelne Projekt eine Beratung abgefragt werden kann, die aber auch förderfähig ist. Es macht keinen Sinn, sich an einem Dorfentwicklungsprogramm zu beteiligen, wenn später kein Geld für die Umsetzung von Maßnahmen zur Verfügung steht. Für kommunale Maßnahmen auf Juist im Rahmen des Dorfentwicklungsprogramms ist exemplarisch Handlungsbedarf in der Erneuerung unserer Straßen, denkbare Aufstellung einer Baumschutzsatzung (mit dem Ziel einen Umgang mit unseren Bäumen zu finden bei zunehmenden klimatischen Belastungen), einem Wohnraumversorgungskonzept, der Erhaltung ortsbildprägender Bausubstanz etc. gegeben. Maßnahmen, die in andere Förderprogrammen nicht oder nur begrenzt förderfähig wären und für die Haushaltsansätze eingeplant werden müssen. Ebenso sieht die Verwaltung eine Verbesserung der insularen Lebensbedingungen zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit für unabdingbar. Hierfür bedarf es eines Fahrplans, der durch den Dorfentwicklungsplan erarbeitet wird.

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja

 

Nein

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaf-fungskosten/Herstellungskosten):

Ca. 13.000

Euro

Jährliche Folgekosten:

 

Ja

 

Nein

 

Euro

 

Finanzierung:

Eigenanteil der Gemeinde (inkl. Kredite):

 

 

Euro

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse, Spenden, Beiträge):

 

Euro

Veranschlagung:

Gemeinde:

 

ErgebnisHH

 

FinanzHH

     (lfd. Kosten)          (Investitionen)

 

BAD

 

Wirtschaftsbetriebe

 

 

Erfolgsplan

 

Vermögensplan