Betreff
Antrag von Simon Lautenschläger auf Verpachtung einer Fläche für eine Bungee-Trampolin-Anlage
Vorlage
BV/2023/037/2
Aktenzeichen
20/EW
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Geänderter Beschlussvorschlag:

Der Etablierung einer Bungee-Trampolin-Anlage wird zugestimmt. Als Standort kommten nur der die im Antrag von Herrn Lautenschläger genannten Orte (Standpunkt 1 und 2) in Betracht. Einen Vertragsabschluss wird zugestimmt, wenn der Vertragsabschluss für die Wassersportsanlage beschlossen ist.

Der Etablierung einer Bungee-Trampolin-Anlage im Jahr 2024 wird zugestimmt. Der Betreiber wird an den Kosten der Herrichtung der Stromversorgung beteiligt.

 

Sachverhalt/Stellungnahme der Verwaltung:

Simon Lautenschläger ist mit dem Wunsch an die Verwaltung herangetreten, eine Bungee-Trampolin-Anlage auf der Insel betreiben zu dürfen. Zum Aufstellen der Anlage benötigt er eine Fläche von ca. 10 m x 10 m und hat dafür zwei Standorte benannt:

1.       Am Strand in der Nähe des Strandsportbereichs

2.       Gegenüber des Klettergerüstes an der Minigolfanlage

 

Zu Punkt 1.         Da die Bungee-Trampolin-Anlage Strom benötigt, ist eine Errichtung dort nicht möglich. Der Strandsport verfügt zwar über einen Stromanschluss, der allerdings mit den bereits angeschlossenen Geräten mehr als ausgelastet ist und die Stromversorgung bereits jetzt zu Problemen führt. Die Trampolin-Anlage als weiteren Stromabnehmer dort anzuschließen, ist nicht machbar.

Zu Punkt 2:         Die Anlage nördlich des Klettergerüstes am Minigolfplatz aufzustellen, ist ebenfalls nicht möglich, da ein Fallbereich von 2,50 Meter für das Klettergerüst eingehalten werden muss.

 

Die Verwaltung schlägt als mögliche Standorte die nördliche Freifläche neben dem Zirkus oder auf der Grünfläche vor der „Blauen Robbe“ am Leuchtturm. Die Machbarkeit muss allerdings noch geprüft werden.

 

Bei einem positiven Beschluss wird die Verwaltung einen entsprechenden Pachtvertrag erstellen, der aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit dann per Umlaufbeschluss im Verwaltungsausschuss beschlossen werden sollte.

 

Um den bisher angedachten Standort der Bungee-Trampolin-Anlage im Bereich des Strandsports realisieren zu können, muss eine neue Stromversorgung von der Stromverteilung am Schwimmbad hinunter zum Strand verlegt werden. Die vorhandene Stromleitung hält einer weiteren Abnahmestelle nicht stand.

Die Verlegung erfordert größere Bauaktivitäten und kann nicht außerhalb der Bausaison durchgeführt werden.

 

Aus vorgenannten Gründen wäre eventuell eine Aufstellung des Bungee-Trampolin-Anlage für das Jahr 2023 am Hauptbadestrand denkbar. Um die betreffenden Strandzeltevermietern mit einzubinden, wäre ein Vorort-Termin sinnvoll. Sollte Einvernehmen über den Standort am Hauptstrand gefunden werden, müsste ein Versorgungskabel entlang des Strandabganges verlegt werden. Dieses würde ebenfalls während der Hauptsaison geschehen.

 

Die Verwaltung empfiehlt das Vorhaben auf das Jahr 2024 zu verlegen. Die nötigen Baumaßnahmen im Strandsportbereich könnten dann in der kommenden Bauphase durchgeführt werden.

 

Ferner empfiehlt die Verwaltung, den Betreiber der Bungee-Trampolin-Anlage an den Kosten der Herrichtung der Stromversorgung am Strand zu beteiligen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

X

Nein

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaf-fungskosten/Herstellungskosten):

 

Euro

Jährliche Folgekosten:

 

Ja

 

Nein

 

Euro

 

Finanzierung:

Eigenanteil der Gemeinde (inkl. Kredite):

 

 

Euro

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse, Spenden, Beiträge):

 

Euro

Veranschlagung:

Gemeinde:

 

ErgebnisHH

 

FinanzHH

     (lfd. Kosten)          (Investitionen)

 

BAD

 

Wirtschaftsbetriebe

 

 

Erfolgsplan

 

Vermögensplan