Geänderter
Beschlussvorschlag:
Der Etablierung einer Bungee-Trampolin-Anlage wird zugestimmt. Als Standort kommten nur der die im Antrag von Herrn
Lautenschläger genannten Orte (Standpunkt 1 und 2) in Betracht. Einen Vertragsabschluss wird zugestimmt, wenn der
Vertragsabschluss für die Wassersportsanlage beschlossen ist.
Der Etablierung einer
Bungee-Trampolin-Anlage im Jahr 2024 wird zugestimmt. Der Betreiber wird an den
Kosten der Herrichtung der Stromversorgung beteiligt.
Sachverhalt/Stellungnahme der Verwaltung:
Simon
Lautenschläger ist mit dem Wunsch an die Verwaltung herangetreten, eine
Bungee-Trampolin-Anlage auf der Insel betreiben zu dürfen. Zum Aufstellen der
Anlage benötigt er eine Fläche von ca. 10 m x 10 m und hat dafür zwei Standorte
benannt:
1.
Am Strand in der Nähe des Strandsportbereichs
2.
Gegenüber des Klettergerüstes an der Minigolfanlage
Zu Punkt 1. Da die Bungee-Trampolin-Anlage Strom
benötigt, ist eine Errichtung dort nicht möglich. Der Strandsport verfügt zwar
über einen Stromanschluss, der allerdings mit den bereits angeschlossenen
Geräten mehr als ausgelastet ist und die Stromversorgung bereits jetzt zu
Problemen führt. Die Trampolin-Anlage als weiteren Stromabnehmer dort
anzuschließen, ist nicht machbar.
Zu Punkt 2: Die Anlage nördlich des Klettergerüstes
am Minigolfplatz aufzustellen, ist ebenfalls nicht möglich, da ein Fallbereich
von 2,50 Meter für das Klettergerüst eingehalten werden muss.
Die Verwaltung schlägt als mögliche Standorte die
nördliche Freifläche neben dem Zirkus oder auf der Grünfläche vor der „Blauen
Robbe“ am Leuchtturm. Die Machbarkeit muss allerdings noch geprüft werden.
Bei einem positiven Beschluss wird die Verwaltung einen
entsprechenden Pachtvertrag erstellen, der aufgrund der zeitlichen
Dringlichkeit dann per Umlaufbeschluss im Verwaltungsausschuss beschlossen
werden sollte.
Um den bisher angedachten Standort
der Bungee-Trampolin-Anlage im Bereich des Strandsports realisieren zu können,
muss eine neue Stromversorgung von der Stromverteilung am Schwimmbad hinunter
zum Strand verlegt werden. Die vorhandene Stromleitung hält einer weiteren
Abnahmestelle nicht stand.
Die Verlegung erfordert größere
Bauaktivitäten und kann nicht außerhalb der Bausaison durchgeführt werden.
Aus vorgenannten Gründen wäre
eventuell eine Aufstellung des Bungee-Trampolin-Anlage für das Jahr 2023 am
Hauptbadestrand denkbar. Um die betreffenden Strandzeltevermietern mit
einzubinden, wäre ein Vorort-Termin sinnvoll. Sollte Einvernehmen über den
Standort am Hauptstrand gefunden werden, müsste ein Versorgungskabel entlang
des Strandabganges verlegt werden. Dieses würde ebenfalls während der
Hauptsaison geschehen.
Die Verwaltung empfiehlt das
Vorhaben auf das Jahr 2024 zu verlegen. Die nötigen Baumaßnahmen im
Strandsportbereich könnten dann in der kommenden Bauphase durchgeführt werden.
Ferner empfiehlt die Verwaltung, den Betreiber der Bungee-Trampolin-Anlage an den Kosten der Herrichtung der Stromversorgung am Strand zu beteiligen.
Finanzielle Auswirkungen:
|
|||||||||||||||||||||||
Gesamtkosten der Maßnahme
(Anschaf-fungskosten/Herstellungskosten):
|
Jährliche
Folgekosten:
|
||||||||||||||||||||||
Finanzierung: |
|||||||||||||||||||||||
Eigenanteil
der Gemeinde (inkl. Kredite):
|
Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse, Spenden, Beiträge):
|
||||||||||||||||||||||
Veranschlagung: |
|||||||||||||||||||||||
Gemeinde:
(lfd. Kosten) (Investitionen) |
|
||||||||||||||||||||||