Betreff
Veränderungssperre Siedlung
Vorlage
BV SG 60/2023/078
Art
Bauverwaltungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat der Insel Juist beschließt zur Sicherung des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 10, 6. Änderung „Siedlung“ gem. §§ 14, 16 Abs. 1 und 17 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) i.V.m. §§ 10 Abs. 1 sowie 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) jeweils in der zurzeit gültigen Fassung die vorliegende Satzung über eine erneute Veränderungssperre.

 

Sachverhalt/Stellungnahme der Verwaltung:

Der Rat der Inselgemeinde Juist hat in seiner Sitzung am 10.09.2020 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 10  6. Änderung „Siedlung“ beschlossen.

Zur Sicherung der Planung für dieses Gebiet wurde die Veränderungssperre erlassen, die am 18.09.2020 bekanntgemacht wurde. Nach §17 BauGB Abs.3 kann eine außer Kraft getretene Veränderungssperre erneut beschlossen werden, wenn die Voraussetzungen hierfür gegeben sind. Das trifft zu. Somit kann die Veränderungssperre um ein weiteres Jahr nach §17 Abs.3 BauGB verlängert werden.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

X

Nein

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaf-fungskosten/Herstellungskosten):

 

Euro

Jährliche Folgekosten:

 

Ja

 

Nein

 

Euro

 

Finanzierung:

Eigenanteil der Gemeinde (inkl. Kredite):

 

 

Euro

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse, Spenden, Beiträge):

 

Euro

Veranschlagung:

Gemeinde:

 

ErgebnisHH

 

FinanzHH

     (lfd. Kosten)          (Investitionen)

 

BAD

 

Wirtschaftsbetriebe

 

 

Erfolgsplan

 

Vermögensplan