Beschlussvorschlag:
Das Jahresergebnis setzt sich wie folgt zusammen:
Betriebszweig Wasserwerk: 751.407,60 € Verlust
Betriebszweig Seehafen: 679.752,99 € Gewinn
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von Insgesamt 71.624,61 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Sachverhalt/Stellungnahme der Verwaltung:
Der Gemeinderat beschließt gemäß § 35 der
Eigenbetriebsverordnung über die Verwendung des Jahresergebnisses der
Eigenbetriebe.
Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 und der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2021 wurden den Damen und Herren des Gemeinderats mit E-Mail vom 16.05.2023 zugesendet.
Finanzielle Auswirkungen:
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Gesamtkosten der Maßnahme
(Anschaf-fungskosten/Herstellungskosten):
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Jährliche
Folgekosten:
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Finanzierung: |
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Eigenanteil
der Gemeinde (inkl. Kredite):
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Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse, Spenden, Beiträge):
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Veranschlagung: |
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Gemeinde:
(lfd. Kosten) (Investitionen) |
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