Beschlussvorschlag:
Der Hauptverwaltungsbeamte wird beauftragt, als
Gesellschafterversammlung den Jahresabschluss und den Lagebericht der Hallen-
und Hafenwirtschaft GmbH für das Geschäftsjahr 2021 festzustellen. Die
Mitglieder des Aufsichtsrats werden entlastet.
Sachverhalt/Stellungnahme der Verwaltung:
Gemäß § 13 des Gesellschaftsvertrags der Hallen- und
Hafenwirtschaft GmbH hat die Gesellschafterversammlung den Jahresabschluss
festzustellen sowie über die Verwendung des Gewinns und die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats zu beschließen. Die Gesellschafterversammlung wird
durch den jeweiligen Hauptverwaltungsbeamten gebildet. Dieser ist an die
Beschlüsse des Gemeinderats gebunden.
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 17.05.2023 die entsprechenden Beschlüsse gefasst und den Geschäftsführer entlastet.
Aufgrund des zwischen der Hallen- und Hafenwirtschaft GmbH und dem Eigenbetrieb Wirtschaftsbetriebe geschlossenen Ergebnisabführungsvertrags vom 01.08.2006 (mit rückwirkender Geltung ab 01.01.2006) hat sich die HHWG verpflichtet, ihren gesamten Gewinn an den Eigenbetrieb Wirtschaftsbetriebe abzuführen.
Finanzielle Auswirkungen:
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Gesamtkosten der Maßnahme
(Anschaf-fungskosten/Herstellungskosten):
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Jährliche
Folgekosten:
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Finanzierung: |
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Eigenanteil
der Gemeinde (inkl. Kredite):
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Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse, Spenden, Beiträge):
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Veranschlagung: |
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Gemeinde:
(lfd. Kosten) (Investitionen) |
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