Beschlussvorschlag:
Die Vergabe der Gastronomie am Kurplatz
für die Jahre 2023 - 2025 geht an den einzigen Anbieter Heiko Fürstenberg mit
einem Netto-Angebot für die Jahre 2023 - 2025 von 3.000,00 € zzgl. 19% MwSt für
den Gesamtzeitraum. Es werden mind. 20 Veranstaltungen
bedient.
Auf die Auflage eines Verkaufs von
Speisen, der über den Verkauf von Bratwurst hinausgeht wird verzichtet.
Der Getränkewagen muss am
nächsten Tag bis 12:00 Uhr vom
Kurplatz entfernt werden. wenn zwischen
den Veranstaltungen mit gastronomischem Angebot mehr als zwei Tage liegen.
Sachverhalt/Stellungnahme der Verwaltung:
Die
Ausschreibung für die Gastronomie am Kurplatz 2023 - 2025 wurde mehrfach in der
Inselpost veröffentlicht. Ebenso wurde die Ausschreibung auf der Homepage der
Inselgemeinde mit folgendem Text veröffentlicht.
„Hiermit schreibt die Kurverwaltung Juist die
Gastronomie bei Veranstaltungen auf dem Kurplatz für die Jahre 2023 bis 2025
mit Ausnahme des Winterzaubers aus. Bei diesen Veranstaltungen muss von dem
Anbietenden mindestens ein Getränkestand inkl. Weinverkauf und ein Stand mit
Speisen, der über den Verkauf von Bratwurst hinausgeht vorhanden sein. Der
Verkauf von Getränken und Speisen geschieht ausschließlich über
Mehrwegmöglichkeiten. Einweggeschirr und Einwegbecher sind absolut
ausgeschlossen. Den durch den Verkauf von Getränken und Speisen entstandenen
Müll hat der Gastronom zu entsorgen und den Veranstaltungsplatz zu reinigen.
Sollte dies nicht geschehen, werden die entstandenen Kosten in Rechnung
gestellt. Für das Jahr 2023 sind neben den Töwerland-Konzerten ca. 40 weitere
Veranstaltungen im Zeitraum von April – Oktober vorgesehen, an denen eine
Gastronomie möglich wäre. Angebote bitte in einem verschlossenen Umschlag mit
der Aufschrift „Ausschreibung
Gastronomie Veranstaltungen auf dem Kurplatz 2023 - 2025“ bis zum 20.12.2022 bei Herrn Vodde im Rathaus, 1. Stock, abgeben. Das
meistbietende Angebot erhält den Zuschlag. Bitte geben Sie unbedingt die Gesamtsumme für die drei Jahre an.“
Auf diese Ausschreibung hat sich nur Heiko
Fürstenberg beworben.
In seiner Bewerbung (siehe Anhang) macht er aber die Bewerbung von folgenden
Zustimmungen abhängig:
- Anzahl der tatsächlichen Auftritte
Dieser Punkt wurde bereits geklärt.
- Uneingeschränkte Möglichkeit für Wasser, Abwasser und Stromversorgung.
Dieser Punkt wurde ebenfalls bereits geklärt und ist zur Zufriedenheit
umgesetzt.
- Keine Scheffelbevormundung
Dieser Punkt wurde ebenfalls bereits geklärt.
- Verweildauer Stand
Hier wurde mit Herrn Fürstenberg vereinbart, dass der Getränkestand vom
Kurplatz entfernt werden muss, wenn zwischen den Veranstaltungen mit
gastronomischem Angebot mehr als zwei Tage liegen.
Des Weiteren hat Herr Fürstenberg mitgeteilt, dass er einen Verkauf von Speisen, der über den Verkauf von Bratwurst
hinausgeht, nicht zu sichern kann. Da keine weitere Bewerbung
für die Gastronomie am Kurplatz vorliegt, sollte auf diesen Punkt verzichtet
werden, um den Getränkeverkauf während der Veranstaltungen auf dem Kurplatz
sicher zu stellen.
Für alle weiteren Punkte aus der Ausschreibung, z.B. Verbot von Einweggetränkebechern,
liegt die Zustimmung von Herrn Fürstenberg vor.
Herr Fürstenberg macht die Übernahme der Gastronomie am Kurplatz von der
Zustimmung abhängig, dass er seinen Verkaufswagen am Hafen aufstellen darf und
ihm somit ein Verkauf von Speisen dort ermöglicht wird.
Finanzielle Auswirkungen:
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Gesamtkosten der Maßnahme
(Anschaf-fungskosten/Herstellungskosten):
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Jährliche
Folgekosten:
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Finanzierung: |
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Eigenanteil
der Gemeinde (inkl. Kredite):
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Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse, Spenden, Beiträge):
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Veranschlagung: |
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Gemeinde:
(lfd. Kosten) (Investitionen) |
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