Betreff
Strandhotel Kurhaus Löschung Denkmalschutz
Vorlage
BV SG 60/2023/054
Aktenzeichen
SG60-LW
Art
Bauverwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat widerspricht der Löschung des Objektes Strandhotel Kurhaus aus dem Verzeichnis der Kulturdenkmäler auf Basis des §3 (2) des Nds. Denkmalschutzgesetzes (NDSchG).

 

Sachverhalt/Stellungnahme der Verwaltung:

Mit dem Schreiben vom 29.03.2023 teilte uns das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege mit, dass das o.g. Hotel nach dem gegenwärtigen Stand der Erkenntnis und Bewertung die Voraussetzungen eines Kulturdenkmals im Sinne des § 3 (2) des Nds. Denkmalschutzgesetz (NDSchG) nicht mehr erfüllt. Daher soll das o.g. Objekt aus dem Verzeichnis der Kulturdenkmale – Baudenkmale- nach § 4 NDSchG gelöscht werden.

Die Begründung dafür wird vom Nds. Landesamt für Denkmalpflege nachgereicht.

Gem. § 4 (4) NDSchG erhält die Gemeinde die Gelegenheit, schriftlich Stellung zu nehmen. Der Gemeinderatsbeschluss wird Bestandteil der schriftlichen Stellungnahme sein.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

x

Nein

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaf-fungskosten/Herstellungskosten):

 

Euro

Jährliche Folgekosten:

 

Ja

x

Nein

 

Euro

 

Finanzierung:

Eigenanteil der Gemeinde (inkl. Kredite):

 

 

Euro

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse, Spenden, Beiträge):

 

Euro

Veranschlagung:

Gemeinde:

 

ErgebnisHH

 

FinanzHH

     (lfd. Kosten)          (Investitionen)

 

BAD

 

Wirtschaftsbetriebe

 

 

Erfolgsplan

 

Vermögensplan