Betreff
Berufung einer Gleichstellungsbeauftragten
Vorlage
2014/051
Aktenzeichen
I/10/Fr
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Inselgemeinde Juist beruft Frau Heike Ahrens zur ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten.

 

Sachverhalt/Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Gleichstellungsbeauftragte und außerdem Schwerbehinderten- und Seniorenbeauftragte Frau Anette Moritz hat mit Wirkung zum 30.04.2014 ihre Ämter niedergelegt.

Die Verwaltung schlägt vor, dass die beiden Ehrenämter künftig getrennt vergeben werden, um dadurch möglicherweise eine gegenseitige Vertretungssituation zu erreichen. Die zwischenzeitlich in der Inselpost erfolgte Ausschreibung für diese Ehrenämter hat für die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten eine Bewerbung und zwar von Frau Heike Ahrens ergeben. Weitere Bewerbungen liegen nicht vor. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind als Anlage dieser Beratungsvorlage beigefügt. Frau Ahrens hat sich auch für den Aufgabenbereich der Schwerbehinderten- und Seniorenvertretung beworben.  Diese Stelle wird nun zunächst noch einmal in der Inselpost ausgeschrieben. Das Ergebnis dieser Ausschreibung bleibt abzuwarten. Sollten sich auch dieses Mal keine weiteren Bewerber finden, so könnte in der nächsten Sitzung eine Entscheidung für dieses Amt zugunsten von Frau Ahrens getroffen werden. Dazu würde dann eine eigene Vorlage erstellt.

 

Gesetzlich verpflichtet ist die Inselgemeinde Juist nur zur Benennung einer ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten gemäß § 8 Abs. 1 und 3 NKomVG. Die Berufung der Gleichstellungsbeauftragten erfolgt durch Beschluss des Rates mit einfacher Mehrheit. Die Tätigkeit der Gleichstellungsbeauftragten ist an keine Dienstzeit sowie an keine Amtszeit des Rates oder des Bürgermeisters gebunden. Der Rat kann mit einfacher Mehrheit die Gleichstellungsbeauftragte abberufen. Ebenso ist es ihr möglich, das Ehrenamt niederzulegen. Die Gleichstellungsbeauftragte ist unmittelbar dem Bürgermeister unterstellt. Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ist sie an Weisungen nicht gebunden. Sie kann an allen Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse teilnehmen und ist auf ihr Verlangen zum Gegenstand der Verhandlung zu hören. Sie kann verlangen, dass ein bestimmter Beratungsgegenstand auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates, eines seiner Ausschüsse oder des Verwaltungsausschusses gesetzt wird.

 

Für die Rechtsstellung der Gleichstellungsbeauftragten sind die §§ 9 und 10 NKomVG maßgeblich sowie die Satzung der Inselgemeinde Juist über die Rechtsstellung der Gleichstellungsbeauftragten vom 20.03.2012. Die Gleichstellungsbeauftragte erhält für ihre ehrenamtliche Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung von 168,- € monatlich gemäß § 10 der Satzung der Inselgemeinde Juist über Aufwandsentschädigung und Ersatz von Verdienstausfall (Aufwandsentschädigungssatzung).  

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Ja

 

Nein

Gesamtkosten der Maßnahme

 

168,-

Euro

Jährliche Folgekosten:

x

Ja

 

Nein

2.016,-

Euro

 

Finanzierung:

Eigenanteil der Gemeinde (inkl. Kredite):

 

 

Euro

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse, Spenden, Beiträge):

 

Euro

Veranschlagung:

Gemeinde:

x

Verw.HH

 

FinanzHH

                                  (Investitionen)

 

BAD

 

Wirtschaftsbetriebe

 

 

Erfolgsplan

 

Vermögensplan

 

 

-       Bewerbungsunterlagen von Frau Heike Ahrens