Beschlussvorschlag:
Die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2015 wird beschlossen.
Sachverhalt/Stellungnahme der Verwaltung:
Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Aurich hat den Jahresabschluss 2015 der Inselgemeinde Juist geprüft.
Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 sowie der Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2015 wurden den Ratsmitgliedern mit E-Mail vom 20.10.2020 zugestellt.
Gemäß § 129 NKomVG beschließt der Gemeinderat über die Entlastung des Bürgermeisters.
Finanzielle Auswirkungen:
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Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaf-fungskosten/Herstellungskosten):
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Jährliche
Folgekosten:
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Finanzierung: |
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Eigenanteil der
Gemeinde (inkl. Kredite):
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Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse, Spenden, Beiträge):
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Veranschlagung: |
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Gemeinde:
(lfd. Kosten) (Investitionen) |
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