Beschlussvorschlag:
Die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2012 wird beschlossen.
Sachverhalt/Stellungnahme der Verwaltung:
Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Aurich hat den Jahresabschluss 2012 der Inselgemeinde Juist geprüft.
Der Bericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2012 sowie
der Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2012 wurden den Ratsmitgliedern
mit
E-Mail vom 20.10.2020 zugestellt.
Gemäß § 129 des NKomVG beschließt der Gemeinderat über die Entlastung des Bürgermeisters.
Finanzielle Auswirkungen:
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Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaf-fungskosten/Herstellungskosten):
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Jährliche
Folgekosten:
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Finanzierung: |
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Eigenanteil der
Gemeinde (inkl. Kredite):
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Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse, Spenden, Beiträge):
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Veranschlagung: |
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Gemeinde:
(lfd. Kosten) (Investitionen) |
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