Beschlussvorschlag:
Der überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 2.400.000,00 € für den Erwerb der Immobilie Seeferienheim wird zugestimmt.
Sachverhalt/Stellungnahme der Verwaltung:
Für den Erwerb der Immobilie Seeferienheim werden rund 3.400.000 € benötigt. Aus dem Haushaltsjahr 2019 stehen aber nur noch 1.000.000 € für Immobilienerwerbe zur Verfügung. Der Restbetrag von 2.400.000 € ist aus anderen Produkten/Budgets des Gemeindehaushalts zu decken.
Zur Deckung dieser überplanmäßigen Auszahlung können noch 2.400.000 € aus dem Bauvorhaben „Neue Druckrohrleitung“ entnommen werden. Hier stehen aktuell noch rund 2.829.000 € zur Verfügung. Die für eine überplanmäßige Auszahlung erforderlich Deckung ist somit gewährleistet.
Es handelt sich hier um eine überplanmäßige Auszahlung gemäß § 117 NKomVG. In Fällen von erheblicher Bedeutung entscheidet nach § 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG der Gemeinderat.
Finanzielle Auswirkungen:
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Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaf-fungskosten/Herstellungskosten):
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Jährliche Folgekosten:
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Finanzierung: |
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Eigenanteil der Gemeinde (inkl. Kredite):
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Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse, Spenden,
Beiträge):
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Veranschlagung: |
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Gemeinde:
(lfd.
Kosten) (Investitionen) |
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