Geänderter
Beschlussvorschlag:
Der Beschluss des Gemeinderates vom 30.01.2018 bzgl. Einrichtung eines Fitness-Studios und eines Sportraumes wird aufgehoben.
Im Untergeschoss des TöwerVitals soll ein Fitness-Studio
eingerichtet werden.
Die Verwaltung wird beauftragt die
Einrichtung eines Fitness-Studios und eines Strandsportraums im TöwerVital zu
prüfen.
Sachverhalt/Stellungnahme der Verwaltung:
Der Raum im Untergeschoss des TöwerVital wurde entkernt. Für eine Nutzung als Sport- und Fitnessraum ist die vorhandene Fläche zu klein.
Bei einer Verlegung des Sportbereiches aus dem Haus des Kurgastes in das TöwerVital ergibt sich im Haus des Kurgastes kein freier Raum, da der Platz weiterhin für die Kinderanimation benötigt wird.
Die Etablierung des Sportbereiches führt zu einer Lärmbelastung in den Anwendungsräumen.
Fördermittel stehen für den Zweck nicht zur Verfügung.
Der Beschluss des Gemeinderates vom 30.01.2018 kann nicht umgesetzt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
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Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaf-fungskosten/Herstellungskosten):
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Jährliche
Folgekosten:
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Finanzierung: |
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Eigenanteil der
Gemeinde (inkl. Kredite):
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Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse, Spenden, Beiträge):
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Veranschlagung: |
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Gemeinde:
(lfd. Kosten) (Investitionen) |
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