Beschlussvorschlag:
Die Öffnungszeiten im TöwerVital Schwimmbad und Sauna werden künftig vom Bürgermeister als Geschäft der laufenden Verwaltung festgelegt. Der Gemeinderat wird nachrichtlich informiert.
Sachverhalt/Stellungnahme der Verwaltung:
Die Festlegung der Öffnungszeiten im TöwerVital Schwimmbad und Sauna wurde in den vergangenen Jahren regelmäßig durch den Gemeinderat beraten und beschlossen. Die Öffnungszeiten orientieren sich jedoch regelmäßig an den Öffnungszeiten des Vorjahres. Es gibt lediglich geringfügige Änderungen.
Damit handelt es sich um ein laufendes Verwaltungsgeschäft, dass in regelmäßiger Wiederkehr vorkommt und nach Größe, Umfang der Verwaltungstätigkeit und Finanzkraft der Gemeinde von sachlich weniger erheblicher Bedeutung ist.
Die Festlegung der Öffnungszeiten ist damit ein Geschäft der laufenden Verwaltung im Sinne des § 85 Abs. 1 Nr. 7 NKomVG und sollte deshalb künftig vom Bürgermeister durchgeführt werden.
Diese Maßnahme soll den Verwaltungsaufwand verringern.
Finanzielle Auswirkungen:
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Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaf-fungskosten/Herstellungskosten):
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Jährliche Folgekosten:
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Finanzierung: |
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Eigenanteil der Gemeinde (inkl. Kredite):
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Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse, Spenden,
Beiträge):
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Veranschlagung: |
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Gemeinde:
(lfd.
Kosten) (Investitionen) |
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