Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stellt die zukünftige Zusammensetzung des Verwaltungsausschusses wie folgt fest:
Beigeordneter Herr Patron
Beigeordneter Herr
Doyen-Waldecker 1. Stellv. Herr
Westermann
2.
Stellv. Frau Heiken
Beigeordneter Herr
Habbinga 1. Stellv. Frau Heiken 2.
Stellv. Herr Westermann
Beratendes Mitglied: Herr Endelmann 1. Stellv. Herr de Vries
2. Stellv. Herr Rinderhagen.
Sachverhalt/Stellungnahme der Verwaltung:
Herr Jens Heyken
teilte mit Schreiben vom 10.07.2015 seinen Austritt aus der „Gruppe Bündnis“
Juist mit. Er werde in Zukunft als fraktionsloses Mitglied im Gemeinderat tätig
sein. Gleichzeitig legte er seine beiden Vorsitze im Bau- und Umweltausschuss
und im Ausschuss für Schule, Soziales und Sport nieder.
Am 28.07.2015
teilte die Gruppe „Bündnis Juist“ mit, dass sich dessen Zusammensetzung
geändert habe. Herr Jan Doyen-Waldecker sei in die Gruppe aufgenommen
worden.
Gem. § 71 Abs. 9
NKomVG muss ein Ausschuss neu besetzt werden, wenn seine Zusammensetzung nicht
mehr dem Verhältnis der Stärke der Fraktion und Gruppen der Vertretung
entspricht und ein Antrag auf Neubesetzung gestellt wird. Durch den Austritt
von Herr Heyken und den Eintritt von Herrn Doyen-Waldecker in die Gruppe
„Bündnis Juist“ haben sich die Stärkenverhältnisse der Fraktionen und Gruppen
im Rat nicht verändert, sodass keine Neubesetzung des Hauptausschusses gem. § 71 Abs. 9 S. 2 NKomVG erfolgt.
Gem. § 71 Abs. 9 S.
1 NKomVG kann eine Umbildung von Ausschüssen jederzeit erfolgen. Diese
Umbesetzung muss per Beschluss des Gemeinderates gem. § 71 Abs. 5 NKomVG festgestellt werden. Laut Mitteilung der Gruppe
Bündnis Juist werden folgende Ausschussmitglieder abberufen bzw. ersetzt:
Abberufen Neubesetzung
Beigeordneter Herr Westermann Herr
Doyen-Waldecker
Vertreter Herr
Heyken Herr
Westermann
Finanzielle Auswirkungen:
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Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaf-fungskosten/Herstellungskosten):
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Jährliche
Folgekosten:
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Finanzierung: |
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Eigenanteil der
Gemeinde (inkl. Kredite):
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Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse, Spenden, Beiträge):
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Veranschlagung: |
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Gemeinde:
(lfd. Kosten) (Investitionen) |
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