Beschlussvorschlag:
Der neue Gestattungsvertrag (Wegevertrag für die InselJuist) wird mit dem Land Niedersachsen in der vorliegenden Fassung abgeschlossen.
Sachverhalt/Stellungnahme der Verwaltung:
Bei Abschluss des neuen Vertrags zum 01.01.2015 verlieren die bisherigen Wegeverträge mit dem Land Niedersachsen ihre Gültigkeit. Damit fallen auch die Gestattungsgebühren in Höhe von 665,- € jährlich weg. Gemäß des neuen Vertrags erfolgt die Gestattung unentgeltlich bei Übernahme der Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht. Diese war jedoch auch schon Bestandteil der bisher gültigen Verträge.
Finanzielle Auswirkungen:
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Gesamtkosten der Maßnahme
(Anschaf-fungskosten/Herstellungskosten):
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Jährliche Folgekosten:
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Finanzierung: |
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Eigenanteil der Gemeinde
(inkl. Kredite):
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Objektbezogene Einnahmen
(Zuschüsse, Spenden, Beiträge):
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Veranschlagung: |
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Gemeinde:
(lfd. Kosten) (Investitionen) |
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