Beschlussvorschlag:
Auf Grundlage des vorliegenden Antrages und der vorausgegangenen Gespräche mit den Vertretern des Landkreises Aurich wird folgendes beschlossen:
- Die Verwaltung wird beauftrag die benötigten Daten für einen Aufstellungsbeschluss zu erarbeiten und als Beschlussvorlage vorzubereiten.
Sachverhalt/Stellungnahme der Verwaltung:
Am 15.04.2019 fand ein Termin zur Klärung des Sachverhaltes im oben genannten Antrages beim Landkreis Aurich mit den Vertretern des Landkreises und der Inselgemeinde statt.
In diesem Termin wurde eine Duldung der Strandbar als sogenannte „fliegende Baute“ gem. § 75 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) für diese Saison unter der Voraussetzung bewilligt, dass die Gemeinde für den Bereich des Gemeinde-Strandes einen Bebauungsplan aufstellt.
Für einen Aufstellungsbeschluss benötigt die Verwaltung den genauen Verlauf/Größe/Lage des Geltungsbereiches. Dieser ist, wie auch alle Eckdaten der zukünftig zu regelnden Nutzungen inkl. Auf- und Abbauzeiten sowie alle Grundlagen der Planung zu erarbeiten. Auch werden die, in diesem Zusammenhang zu erarbeitenden Grundlagen, für die Ausschreibung und Vergabe der Planungsleistungen benötigt.
Finanzielle Auswirkungen:
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Gesamtkosten der Maßnahme
(Anschaf-fungskosten/Herstellungskosten):
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Jährliche Folgekosten:
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Finanzierung: |
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Eigenanteil der Gemeinde (inkl. Kredite):
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Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse, Spenden,
Beiträge):
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Veranschlagung: |
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Gemeinde:
(lfd.
Kosten) (Investitionen) |
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