Beschlussvorschlag:
Das Grundstück Hammerseestr. 31 samt Aufbauten wird an den zweithöchstbietenden Interessenten zum Kaufpreis von 1.225.000,00 € veräußert.
Sachverhalt/Stellungnahme der Verwaltung:
Mit Beschluss vom 10.09.2015 beschloss der Gemeinderat die Veräußerung des Grundstückes Hammerseestr. 31 an den höchstbietenden Interessenten zu einem Kaufpreis in Höhe von 1.400.000 Euro. Der Passus, für den Fall des Scheiterns an den zweithöchsten Bieter zu veräußern, wurde hingegen gestrichen.
Nunmehr hat, wie bereits seitens der Verwaltung sowie des Rates befürchtet, der Höchstbietende mit Datum vom 05.11.2015 per Email mitgeteilt, dass er aufgrund einer ihm kurzfristig angebotenen länger andauernden wissenschaftlichen Tätigkeit im Ausland von seinem bisherigen Angebot Abstand nehmen müsse.
Es ist somit nunmehr durch den Gemeinderat ein neuer Beschluss über den Verkauf des Objektes Hammerseestr. 31 zu treffen.
Der Vertragsentwurf wurde dem Käufer bereits seitens des Notariats Kirsch übersandt, um die Frist gemäß Beurkundungsgesetz zu wahren. Ein Beurkundungstermin ist bereits für den 15.12.2015 reserviert, um eine Abwicklung im Jahr 2015 zu ermöglichen.
Finanzielle Auswirkungen:
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Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaf-fungskosten/Herstellungskosten):
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Jährliche Folgekosten:
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Finanzierung: |
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Eigenanteil der Gemeinde (inkl. Kredite):
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Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse, Spenden,
Beiträge):
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Veranschlagung: |
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Gemeinde:
(lfd.
Kosten) (Investitionen) |
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